APA/HERBERT P. OCZERET

Um Mitternacht tritt Reisewarnung für Kroatien in Kraft

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Um Mitternacht tritt eine vom Außenministerium verhängte Reisewarnung für Kroatien in Kraft, die seitens der Bundesregierung zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus für erforderlich gehalten wird. Zuletzt waren rund ein Drittel der insgesamt angestiegenen Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 auf einen Reisebezug zurückzuführen. Hauptsächlich hatten Kroatien-Urlauber das Virus eingeschleppt.

Um Mitternacht tritt eine vom Außenministerium verhängte Reisewarnung für Kroatien in Kraft, die seitens der Bundesregierung zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus für erforderlich gehalten wird. Zuletzt waren rund ein Drittel der insgesamt angestiegenen Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 auf einen Reisebezug zurückzuführen. Hauptsächlich hatten Kroatien-Urlauber das Virus eingeschleppt.

Die Regierung hat am Wochenende grundsätzlich hinsichtlich der Heim- bzw. Durchreisenden aus den Risikogebieten, für die eine Reisewarnung gilt, verstärkte und verbesserte gesundheitsbehördliche Kontrollen angekündigt. Betroffen davon sind Grenzübergänge zu Italien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Bei der Einreise nach Österreich ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches einen negativen PCR-Test bestätigt, der nicht älter als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Um Mitternacht tritt eine vom Außenministerium verhängte Reisewarnung für Kroatien in Kraft, die seitens der Bundesregierung zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus für erforderlich gehalten wird.
  • Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

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