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U-Haft gegen ehemaligen BVT-Beamten verlängert

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In der neuen BVT-Affäre ist die Untersuchungshaft gegen einen ehemaligen Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängert worden. Eine Sprecherin des Wiener Landesgerichts bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht der "Presse" (Online-Ausgabe).

Die Verlängerung der U-Haft ist noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt des Betroffenen einen Antrag auf Enthaftung und eine Beschwerde gegen die Fortsetzung der U-Haft eingebracht hat, wie es gegenüber der APA hieß. Dies hat aber keine aufschiebende Wirkung, daher bleibt der Mann vorerst in U-Haft, bis das Oberlandesgericht Wien über die Anträge entschieden hat. Derartige Entscheidungen dauern normalerweise mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen, je nach Sachlage.

Laut Medienbegriffen wird dem Mann vorgeworfen, Daten aus diversen Akten und Registern abgefragt und verkauft zu haben, darunter auch an ausländische Dienste, das Skandal-Unternehmen Wirecard und möglicherweise an Parteien. Verhaftet worden war er Mitte Jänner. Ähnliche Vorwürfe gibt es gegen einen ehemaligen BVT-Abteilungsleiter, der aber nach einer umfangreichen Aussage bereits enthaftet wurde.

ribbon Zusammenfassung
  • In der neuen BVT-Affäre ist die Untersuchungshaft gegen einen ehemaligen Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängert worden.
  • Die Verlängerung der U-Haft ist noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt des Betroffenen einen Antrag auf Enthaftung und eine Beschwerde gegen die Fortsetzung der U-Haft eingebracht hat, wie es gegenüber der APA hieß.

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