U-Haft für zwölf Verdächtige im Hate-Crime-Fall verlängert
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber der APA erklärte, seien die Haftgründe bei der einen entlassenen Person zwar weiterhin gegeben, doch eine Haftentlassung gegen gelindere Mittel wurde als möglich erachtet. Die verdächtige Person hatte unter anderem Gelöbnisse abzulegen und muss sich an Auflagen halten. Die Ermittlungen würden indessen fortgesetzt.
Die Tätergruppe soll vorwiegend Männer unter dem Vorwand der Aussicht auf ein Date zu Treffpunkten gelockt und dann teils niedergeschlagen und gedemütigt haben. Entgegen ersten Ermittlungserkenntnissen dürfte nur etwa ein Drittel der Opfer homosexuelle Neigungen haben. Manchen Betroffenen wurde der Kopf rasiert oder sie mussten nahe Verwandte anrufen und diesen von heimlichen Sex-Dates erzählen. Auch wurden die Opfer teils verletzt, beraubt und mit dem Tod bedroht. Der Großteil der 14 bis 26 Jahre alten Verdächtigen hatte sich bisher überwiegend geständig gezeigt. Allerdings hieß es aus Polizeikreisen auch, dass Reue und Unrechtsbewusstsein über die Taten bei den Verdächtigen nicht zu erkennen sei.
Betroffene derartiger Straftaten erhielten seitens der Ermittlungsbehörden besonderen Schutz. Deshalb blieb auch der Aufruf weiterhin bestehen, sich unter der Telefonnummer 059133/60-3333 bzw. per Mail an LPD-ST-LKA-AG-VENATOR@polizei.gv.at an das LKA Steiermark zu wenden.
Zusammenfassung
- Die Untersuchungshaft von zwölf der rund 20 Verdächtigen im Hate-Crime-Fall wurde in Graz verlängert. Die Polizei führte in sieben Bundesländern Hausdurchsuchungen durch.
- Die Tätergruppe lockte Männer unter dem Vorwand eines Dates in eine Falle und verübte Gewalt. Nur ein Drittel der Opfer hatte homosexuelle Neigungen.
- Eine Person wurde aus der U-Haft entlassen, muss jedoch Auflagen erfüllen. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, während die Verdächtigen überwiegend geständig sind.