Turbulente Verhandlung gegen "hundenarrische " Wienerin
Die Verhandlung gestaltete sich ausgesprochen turbulent, da sich die 67-Jährige als sogenannte Staatsverweigerin entpuppte. Sie erkenne den österreichischen Staat nicht an und sei "eine geschützte Person", sagte die 67-Jährige gleich zu Beginn, nachdem sie die Justizwache in den Gerichtssaal gebracht hatte: "Ich berufe mich auf das Genfer Abkommen vom 12. August 1949, Artikel 52." Und nach einer kurzen Pause fügte sie hinzu: "Über mich kann kein Gericht entscheiden, nur der Schöpfer."
Verfahrensgegenständlich war ein Polizeieinsatz in bzw. vor der Wohnung der Frau. Als ihr ihr geliebter Vierbeiner - ein Samojede - abgenommen werden sollte, dürften ihr die Sicherungen durchgebrannt sein. "Schon beim Eintreffen war eine komische Stimmung. Sie hat alles verweigert und betont, dass sie die Polizei nicht anerkennt", schilderte der dienstführende Beamte. Als ihr erklärt wurde, dass ihr auf Basis des Tierhaltegesetzes der Hund abgenommen werden sollte, habe sie "ausgetreten", "das Knie gehoben" und "den Hals des Kollegen nach rechts gedreht und versucht, ihm in den Oberarm zu beißen."
Später habe sie ihn selbst zu beißen versucht, als er die Frau an der Wand fixieren wollte: "Ich habe ihren aufgerissenen Mund gesehen." Zusammenfassend betonte der Polizist: "Die Gegenwehr war generell sehr heftig."
"Ich konnte nicht beißen. Meine Zähne waren nicht echt. Ich weiß, damit kann man nicht beißen", hielt die Angeklagte dem entgegen. Sie habe auch nicht in Richtung der Polizisten getreten, sondern ihr Knie nur deshalb angehoben, weil sich ein Schlüsselbund in ihrer Hosentasche befinden hätte. Sie betonte, die Beamten wären gewalttätig gegen sie vorgegangen. Beim Fixieren an der Wand habe ihr ein Polizist "ein Brustimplantat ausgerissen. Das war schmerzhaft."
Auf Mitte Oktober vertagt
Zur Beischaffung der Aufnahmen aus der Bodycam eines am Einsatz beteiligten Beamten sowie der Ladung weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf 17. Oktober vertagt. Die Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft, ein Enthaftungsantrag ihrer Rechtsvertreterin Sonja Scheed wurde abgelehnt.
Die 67-Jährige weist immerhin drei Vorstrafen auf, davon zwei im Zusammenhang mit beißwütigen Hunden. Erstmals wurde sie verurteilt, weil ihr damaliger Hund - jeweils ohne Leine und Beißkorb unterwegs - an zwei verschiedenen Tagen auf Passantinnen losgegangen war und vier Frauen gebissen hatte. Dafür setzte es wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe. Eine weitere Geldstrafe kassierte die "Hundenärrin", nachdem ihr nächster Hund - der erste war zwischenzeitlich verstorben - zwei Frauen angefallen hatte. Eine Betroffene kam dabei zu Sturz und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Frau mit Hundehalteverbot belegt
Seit diesem Vorfall war die Pensionistin mit einem Hundeverbot belegt, was sie ignorierte. Sie schaffte sich einen Samojeden an. Die Haltung der nordischen Hunderasse - ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt - ist mit hohen Anforderungen verbunden. Der bisher letzte Hund der 67-Jährigen beförderte am 17. August in einer Hundezone in der Innenstadt einen Zwergspitz per Nackenbiss ins Jenseits. Die Abnahme des Hundes konnte aufgrund der renitenten Halterin dann erst mit Unterstützung der Polizeidiensthundeeinheit vollzogen werden. Der Samojede wurde ins Tierquartier gebracht.
Neben einer Verurteilung droht der Angeklagten auch der Widerruf einer immerhin einjährigen, zur Bewährung ausgesetzten Vorstrafe. Zuletzt war die Frau nämlich im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden, nachdem sie eine Finanzbeamtin und eine Polizeibeamtin mit Drohbriefen bedacht hatte. Darin forderte die Staatsverweigerin von den Empfängerinnen 500 bzw. 2.000 Feinunzen Silber für angebliches Fehlverhalten.
Zusammenfassung
- Die Angeklagte, die sich als Staatsverweigerin bezeichnet und den österreichischen Staat nicht anerkennt, wurde bereits dreimal vorbestraft – darunter zweimal wegen Attacken ihrer Hunde auf Passanten – und ignorierte ein bestehendes Hundeverbot.
- Die Verhandlung wurde auf den 17. Oktober vertagt, die Frau bleibt bis dahin in Haft; neben einer möglichen Verurteilung droht ihr auch der Widerruf einer im Jänner 2022 ausgesprochenen, einjährigen bedingten Freiheitsstrafe.