APA/BARBARA GINDL

Tunesier in Wien erstochen: Ungarin wegen Mordes verurteilt

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Eine 30-jährige Frau ist am Freitag in der mittelostungarischen Stadt Szolnok wegen Mordes zu einer 17-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Sie soll im Frühjahr 2019 ihren Lebensgefährten in Wien erstochen haben. Die Beschuldigte war zur Tat zwar geständig, berief sich jedoch auf "berechtigte Notwehr". Gemeinsam mit ihrem Verteidiger legte die Ungarin Berufung ein. In zweiter Instanz wird der Fall in Szeged verhandelt.

Die Mutter der Hauptangeklagten wurde wegen Mittäterschaft zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Ihre Strafe ist bereits rechtskräftig.

Mehrere Messerstiche

Die Beschuldigte hatte als Prostituierte in Wien gearbeitet und dabei das spätere Opfer, der Sohn einer tunesischen Arztfamilie, kennengelernt. Der 32-Jährige dürfte von der damals 27-Jährigen im Zuge eines Streits in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet und danach zerstückelt worden sein. Die Leiche wurde in Koffern per Mietwagen nach Ungarn gebracht.

Die Beschuldigte hatte sich zuvor ihrer Mutter anvertraut. Die beiden Frauen sollen die Leichenteile mit Säure übergossen und in Müllsäcken in einem Bewässerungskanal im ungarischen Jászalsószentgyörgy, rund 350 Kilometer von Wien entfernt, deponiert haben. Jugendliche entdeckten die Müllsäcke jedoch etwa einen Monat später.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 30-jährige Frau ist am Freitag in der mittelostungarischen Stadt Szolnok wegen Mordes zu einer 17-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
  • Sie soll im Frühjahr 2019 ihren Lebensgefährten in Wien erstochen haben. Die Beschuldigte war zur Tat zwar geständig, berief sich jedoch auf "berechtigte Notwehr".
  • Gemeinsam mit ihrem Verteidiger legte die Ungarin Berufung ein. In zweiter Instanz wird der Fall in Szeged verhandelt.
  • Die Mutter der Hauptangeklagten wurde wegen Mittäterschaft zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Ihre Strafe ist bereits rechtskräftig.

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