Trotz Corona Handwerker empfangen - Bedingte Haft

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Weil er trotz Corona-Quarantäne Handwerker bei sich daheim und diese nicht über seine Infektion informiert hatte, hat sich am Dienstag ein 44-jähriger Selbstständiger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Oktober hatte der Mann den Absonderungsbescheid erhalten, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Nur zwei Tage später hatte er zwei Handwerker für eine Reparatur bei sich daheim, die er nicht darauf hinwies, dass er infiziert war, er hatte sich laut Strafantrag auch immer wieder ohne Mund-Nasen-Schutz in der Nähe der beiden Männer aufgehalten.

Der 44-Jährige gab sich in seiner Einvernahme durch Richter Gernot Kugi zerknirscht: "Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe." An den Absonderungsbescheid habe er einfach nicht mehr gedacht. Kugi meinte in seiner Urteilsbegründung, dass es in einer Pandemie wichtig sei, dass jeder seinen Beitrag leistet. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren hatte der unbescholtene Mann neben der bedingten Haftstrafe eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro ausgefasst. Eine Diversion sei nicht infrage gekommen: "Das wäre eine Bagatellisierung."

Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Stefan Engelbert gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil er trotz Corona-Quarantäne Handwerker bei sich daheim und diese nicht über seine Infektion informiert hatte, hat sich am Dienstag ein 44-jähriger Selbstständiger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.
  • Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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