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Traunsee-Deal: Schuldsprüche wegen schweren Betrugs halten

04. Feb. 2026 · Lesedauer 3 min

Nach einem fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs gegen eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte bestätigt. Die Angeklagten sollen eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen und wurden dafür zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt. Die Strafhöhen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten haben gemäß dem Urteil im Herbst 2019 die Frau gedrängt, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert deutlich über einer Million Euro gelegen sei. Die Eigentümerin - sie ist mittlerweile verstorben - sei damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, lautet der Vorwurf. Zivilrechtlich wurde der Verkauf mittlerweile rückabgewickelt.

Die erstangeklagte Maklerin soll die Vertrauensperson für die alte Dame gewesen sein. Die zwei Immobilienentwickler wollten das Grundstück kaufen, die Anwälte kamen bei der Vertragserrichtung ins Spiel. Ein Notar, der die Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen hatte, wurde freigesprochen. Der Ehemann der Maklerin - er saß bei diesem Verfahren nicht auf der Beschuldigtenbank, ist aber ebenfalls bereits mit einer Anklage konfrontiert - soll als Tippgeber für den Deal fungiert und Provision kassiert haben. Sein Verfahren ruhte aber zuletzt, weil man die OGH-Entscheidung abwarten wollte.

Das Erstgericht befand die Maklerin des schweren Betrugs, der Untreue und der falschen Beweisaussage für schuldig. Sie wurde zu 24 Monaten, davon 16 bedingt, verurteilt. Die beiden Immobilienentwickler fassten 36 Monate, davon 24 bedingt, und 24 Monate (davon 16 bedingt) wegen schweren Betrugs aus. Eine Anwältin wurde ebenfalls wegen schweren Betrugs zu 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt, ihr Kollege erhielt wegen schweren Betrugs und falscher Beweisaussage das gleiche Strafmaß. In seinem Fall wurde allerdings ein kleiner Teil des Schuldspruchs, der die falsche Beweisaussage in einem Zivilverfahren betraf, vom OGH aufgehoben und an das Erstgericht zurückverwiesen. Der Schuldspruch wegen schweren Betrugs hielt. Das Immobilienunternehmen wurde als Verband zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Über die Strafberufungen muss noch das Oberlandesgericht Linz entscheiden.

Tauziehen um Bootshütte

Im Zusammenhang mit der Causa beschäftigt auch noch eine Bootshütte auf dem Anwesen die Justiz: Sie war 1969 konsenslos errichtet worden. Die Stadtgemeinde Gmunden wollte den Schwarzbau nachträglich legalisieren. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid aber wieder auf. Nun liegt die Causa, die dem Gmundner Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP) sogar eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingetragen hat, bei den Höchstgerichten. Die Bootshütte war auch im Strafverfahren Thema, weil die Angeklagten sinngemäß argumentierten, dass sei ein Schwarzbau und damit wäre das Grundstück weniger wert gewesen.

Zusammenfassung
  • Die Angeklagten wurden zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt, wobei die Strafhöhen noch nicht rechtskräftig sind, und das beteiligte Immobilienunternehmen erhielt eine Geldstrafe von 2.000 Euro.
  • Im Zusammenhang mit dem Fall sorgt eine 1969 ohne Genehmigung errichtete Bootshütte für weitere juristische Auseinandersetzungen, die auch zu einer Anzeige gegen den Bürgermeister von Gmunden geführt haben.