APA/APA/DOKU-NOE.AT/DOKU-NOE.AT

Tödlicher Pyro-Unfall in NÖ: Bedingte Haftstrafen

0

Drei junge Niederösterreicher sind am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt nach einem tödlichen Pyrotechnik-Unfall in der Silvesternacht zu bedingten Haftstrafen von zwölf, zehn und acht Monaten verurteilt worden. Den Männern, 23, 24 und 25 Jahre alt, wurde grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sie bekannten sich schuldig. Ein 23-jähriger Freund war in Klausen-Leopoldsdorf (Bezirk Baden) beim Zünden einer Kugelbombe ums Leben gekommen.

Der 23- und der 24-Jährige hatten laut Anklage gemeinsam mit dem späteren Todesopfer in Tschechien Feuerwerkskörper eingekauft, die in Österreich illegal sind, und sie rechtswidrig über die Grenze gebracht. Bei einer privaten Silvesterfeier hätten sie dann die Warnhinweise auf der Verpackung missachtet, eine nicht fachgerechte Abschussvorrichtung konstruiert und die Kugelbombe gezündet, obwohl keiner von ihnen das dafür nötige Wissen hatte, erläuterte der Staatsanwalt. Der Feuerwerkskörper sei, gleich nachdem der 23-jährige ihn gezündet hatte, explodiert und habe diesen getötet. Er starb an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma mit Atem- und Hirnlähmung. Ein weiterer Freund wurde schwer verletzt.

Der 25-Jährige, der mit den beiden anderen angeklagt war, war zwar beim Kauf der Kugelbombe nicht dabei, veranstaltete aber die Silvesterparty und half bei der Abschusskonstruktion und bei der Zündung. Er selbst wurde, ebenso wie der 24-jährige Zweitangeklagte, bei dem Pyro-Unfall auch verletzt. Als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr hätten die jungen Männer es besser wissen müssen, argumentierte der Staatsanwalt.

Alle drei waren vor Gericht geständig und entschuldigten sich. Es sei "der größte Blödsinn, den wir je gemacht haben", gewesen. Sie hätten an diesem Abend alle ihren besten Freund verloren. "Es tut mir noch immer schrecklich leid, ich vermisse ihn jeden Tag, aber man kann es leider nicht ändern", sagte der 23-Jährige. "Wir werden das sicher nie wieder machen." Anwalt Nikolaus Rast betonte, es gebe keine Erklärung dafür, "warum es passiert ist, so etwas darf nicht passieren". Das Opfer selbst habe die Kugelbombe gezündet.

Die Probezeit für die bedingten Haftstrafen beträgt drei Jahre, erklärte Richterin Christina Kuzmany den Angeklagten: "Sie dürfen nicht mehr bei uns anstreifen." Alle drei wurden außerdem zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Drei junge Niederösterreicher sind am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt nach einem tödlichen Pyrotechnik-Unfall in der Silvesternacht zu bedingten Haftstrafen von zwölf, zehn und acht Monaten verurteilt worden.
  • Es sei "der größte Blödsinn, den wir je gemacht haben", gewesen.
  • Die Probezeit für die bedingten Haftstrafen beträgt drei Jahre, erklärte Richterin Christina Kuzmany den Angeklagten: "Sie dürfen nicht mehr bei uns anstreifen."

Mehr aus Chronik