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Tod von Snowboarderin: Bedingte Haft für Pistenraupenfahrer

Ein 61-jähriger Pistenraupenfahrer ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Dezember im Zillertal "ohne wirkliche Notwendigkeit und ohne akustisches Signal" während des laufenden Betriebes eine Schneekanone vom linken zum rechten Pistenrand transportiert. Dabei wurde eine zuvor gestürzte 29-jährige deutsche Snowboarderin übersehen und überrollt.

Das Urteil war bereits rechtskräftig, beide Seiten gaben einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Angeklagte hatte sich im Prozess schuldig bekannt. Es sei "gerade noch grob fahrlässige Tötung" gewesen, erläuterte Richter Norbert Hofer in seiner Urteilsbegründung, weshalb das Gericht offenbar keine "einfache fahrlässige Tötung" subsumierte. Er sehe "keine Erschwernisgründe" für das Strafmaß, dafür aber einiges, das mildernd wirke, so der Richter. Der Angeklagte sei etwa unbescholten, habe sich im Verfahren reumütig und geständig gezeigt und sich bisher in seinem langjährigen Berufsleben bei den Mayrhofner Bergbahnen absolut nichts zu Schulden kommen lassen, hielt Hofer fest. "Dennoch dürfen solche Fehler, die zum tragischen Unglück führten, einfach nicht passieren", sagte der Richter, der außerdem keinen Zweifel daran hatte, dass die Fahrt "ohne Betriebsnotwendigkeit erfolgt ist". Eine "Betriebsnotwendigkeit" ist nur in sehr wenigen Fällen gegeben, die Fahrten während des Betriebes müssen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.

Auch Staatsanwalt und Verteidiger argumentierten vor dem Urteil in ihren Schlussplädoyers sehr ähnlich. Der Angeklagte habe "grob fahrlässig gehandelt", sagte der öffentliche Ankläger. "Die Sorgfalt, die er wohl normalerweise an den Tag legte, hat an diesem Tag auf alle Fälle gefehlt", betonte der Staatsanwalt weiters. "Es war ein fataler und folgenschwerer Fehler", räumte auch sein Verteidiger sein und bat um ein faires und mildes Urteil.

Es sei der "schwärzeste Tag" in seiner Karriere gewesen, sagte der Angeklagte der bereits seit 40 Jahren bei den Bergbahnen arbeitet, zu Prozessbeginn. "Es tut mir irrsinnig leid, dass das passiert ist", fügte er hinzu. Nicht nur die Familie des Opfers leide darunter massiv, sondern auch er selbst: "Ich befindet mich seit dem Unfall durchgehend in psychologischer Betreuung". Er übernehme jedenfalls "die volle Verantwortung" für das tragische Ereignis. Seine Sicht sei wegen des Transports der Schneekanone tatsächlich eingeschränkt gewesen und er habe auch beispielsweise seinen Mitfahrer nicht dazu angewiesen, die Piste zu sichern oder diese während der Fahrt außerhalb des Fahrzeuges im Auge zu behalten.

Der als Zeuge geladene Mitfahrer argumentierte damit, dass die Fahrt zwar nicht "betriebsnotwendig" gewesen sei, man aber definitiv "keine Skifahrer und Snowboarder auf der Pisten wahrgenommen hat", weshalb man sich zur Fahrt entschlossen habe. "In diesem Moment war es eine durchaus sinnvolle und richtige Entscheidung", sagte er und gestand zugleich ein, dass man die Schneekanone auch zu einem späteren Zeitpunkte hätte versetzen können.

In seinem Eröffnungsplädoyer unterstrich der Staatsanwalt eingangs, dass "der Sachverhalt bereits geklärt ist". Bei der Fahrt des Angeklagten vom linken zum rechten Pistenrand habe es "plötzlich geholpert", als er die 29-jährige Snowboarderin überfahren habe.

Der Verteidiger hatte zu Prozessbeginn keine Einwände gegen diese Version des Ablaufs des Unglücks. "Er wollte mit dem Versetzen der Schneekanone vor Betriebsschluss einem Kollegen einen Gefallen tun", erklärte er. Der Angeklagte sei "einer der verlässlichsten Mitarbeiter überhaupt gewesen", so der Verteidiger. Der dennoch passierte Vorfall habe nun das "Leben meines Mandanten völlig umgekrempelt".

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 61-jähriger Pistenraupenfahrer ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Der Mann hatte im Dezember im Zillertal "ohne wirkliche Notwendigkeit und ohne akustisches Signal" während des laufenden Betriebes eine Schneekanone vom linken zum rechten Pistenrand transportiert.
  • Der Angeklagte hatte sich im Prozess schuldig bekannt.