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Tod im Schlaflabor: Bedingte Strafe für Krankenpflegerin

01. Juli 2025 · Lesedauer 3 min

Nach dem Tod eines 50-jährigen Patienten in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg im Juni 2023 ist am Dienstag eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau soll ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sein. Die Angeklagte hingegen glaubt, keinen ihr vorwerfbaren Fehler gemacht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Patient - er hatte etliche schwere Vorerkrankungen - sollte damals zur Diagnostik eine Nacht im Schlaflabor verbringen. Die Angeklagte war dafür zuständig, die insgesamt drei Patienten im Labor zu verkabeln, die Aufzeichnungen zu starten und den Schlaf und die gemessenen Werte zu überwachen. Die langjährige Pflegerin war eigentlich schon im Ruhestand, hatte aber ein halbes Jahr vor dem Vorfall für mehrere Nachtdienste im Monat im Schlaflabor wieder zu arbeiten begonnen. Als sie den 50-Jährigen in der Früh entkabeln wollte, ließ sich der Mann nicht mehr wecken. Die Pflegerin löste Alarm aus, Reanimationsversuche blieben aber ohne Erfolg.

Laut Staatsanwaltschaft soll die 64-Jährige es in jener Nacht unterlassen haben, "in der Zeit von 3.45 Uhr bis 5.28 Uhr den Gesundheitszustand des Patienten zu überwachen". Dadurch habe sich der Gesundheitszustand des Mannes laufend verschlechtert. Konkret war ein deutlich erhöhter CO2-Wert im Blut Ursache für den Tod. Der Frau hätte auffallen müssen, dass der Kohlendioxidpartialdruck - eine wichtige Kenngröße für die Lungenfunktion - beim 50-Jährigen auf einen kritischen Wert gestiegen war. Einem medizinischen Gutachten zufolge hätte der Tod des Mannes mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer lückenlosen Überwachung vermieden werden können.

"Weil der Patient mit niedrigen Werten bei der Sauerstoffsättigung gekommen ist, war es meine Aufgabe, ihm je nach Bedarf mehr oder weniger Sauerstoff zu geben, das habe ich kontinuierlich getan", erklärte die Angeklagte. Beim Kohlendioxidpartialwert habe sie lange keine Messung bekommen, weil der Patient sehr unruhig war und sich ständig den Sensor herausriss. Schließlich habe sie einen Wert von konstant 125 mmHg erhalten, aber es habe keine Vorgabe für den CO2-Wert gegeben. Dass der Wert hoch sei, habe sie gewusst. "Aber wir haben im Labor ausschließlich chronisch kranke Patienten mit oft massiv erhöhten Werten." Wie sich später herausstellte, zeigte das Messgerät aber gar keine Werte über 125 mmHg an. "Dass das der Maximalwert ist, war mir nicht bewusst."

Sachverständiger: "An Vorgaben gehalten"

Der Sachverständige erklärte, dass es laut Protokoll nur Vorgabe gewesen sei, dem Patienten Sauerstoff zu geben, um einen Zielwert von 90 Prozent zu erreichen. "Ansonsten wurden keine weiteren Vorgaben gemacht, auch nicht zum CO2-Wert." Die Pflegerin habe sich bei der Sauerstoffsättigung definitiv an die Vorgaben gehalten. "Die Zugabe von Sauerstoff war in dieser Situation aber kontraproduktiv." Es hätte vielmehr eine konkrete Anleitung gebraucht, ab einem bestimmten CO2-Wert den Sauerstoff zu reduzieren.

Das Gericht erkannte die Diplompflegerin letztlich nicht - wie angeklagt - wegen grob fahrlässiger, sondern wegen fahrlässiger Tötung für schuldig.

Zusammenfassung
  • Eine 64-jährige Krankenpflegerin wurde am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem ein 50-jähriger Patient im Juni 2023 im Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg verstorben war.
  • Der Patient, der mehrere schwere Vorerkrankungen hatte, wurde laut Staatsanwaltschaft zwischen 3:45 Uhr und 5:28 Uhr nicht ausreichend überwacht, wodurch ein stark erhöhter CO2-Wert im Blut unbemerkt blieb.
  • Das medizinische Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Tod des Mannes mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine lückenlose Überwachung vermeidbar gewesen wäre; das Urteil ist nicht rechtskräftig.