Tiroler Skiverband bringt Corona-Testpflicht auf Palme

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Die seit Montag geltende Corona-Testpflicht in Tirols Skigebieten bringt den hiesigen Skiverband auf die Palme. Der Verband sprach in einem Schreiben an LH Günther Platter und den für Sport zuständigen LHStv. Josef Geisler (beide ÖVP) von einem Schlag ins Gesicht der Skifahrer und Liftbetreiber und forderte, die Verordnungen bis Freitag zurückzunehmen, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Donnerstagsausgabe).

Unverständlich sei etwa die Differenzierung zwischen den Pistenbenutzern. Jene Personen, die "zum Zweck der Ausübung des Ski- und Snowboardsports" unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benutzt haben, müssen einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitführen. Solche, die Skipisten als Aufstiegsmöglichkeiten nutzen - also Pistentourengeher - sind von der Verordnung ausgenommen. "Mangels sachlicher Differenzierung ist davon auszugehen, dass diese Verordnung klar verfassungswidrig ist und darauf gestützte Strafbescheide keinen Bestand haben können", wurde der Präsident des Tiroler Skiverbandes, Karl Janovsky, zitiert. Man solle "auf den Boden der Sachlichkeit" zurückkehren und von den Maßnahmen Abstand nehmen.

Doch dies gilt wohl als ausgeschlossen. Das Land wies einmal mehr darauf hin, dass man mit der Verordnung einer Forderung des Gesundheitsministeriums nachgekommen sei und dies die einzige Möglichkeit gewesen sei, die Skigebiete für die Tiroler offenzuhalten. Aber man verstehe, dass "diese Vorgabe des Bundes für Unmut sorgt", so Geisler. Und der Landeshauptmannstellvertreter wies erneut darauf hin, dass kein Fall bekannt sei, in dem es beim Skifahren zu einem Corona-Cluster gekommen wäre.

ribbon Zusammenfassung
  • Die seit Montag geltende Corona-Testpflicht in Tirols Skigebieten bringt den hiesigen Skiverband auf die Palme.
  • Josef Geisler von einem Schlag ins Gesicht der Skifahrer und Liftbetreiber und forderte, die Verordnungen bis Freitag zurückzunehmen, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".
  • Solche, die Skipisten als Aufstiegsmöglichkeiten nutzen - also Pistentourengeher - sind von der Verordnung ausgenommen.

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