Terrorprozess in Wien: Posse rund um Zeugenaussagen

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Am Donnerstag ging der Prozess rund um den Terroranschlag in Wien weiter. Geplant war die Einvernahme von zwei Zeugen aus der Slowakei. Aufgrund von unterschiedlicher Rechtsordnung in Österreich und der Slowakei war dies jedoch nicht möglich.

Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Terroristen, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen verletzt hatte, wurde am heutigen Donnerstag fortgesetzt.

Geladen gewesen wären zwei Zeugen, die Auskunft zum gescheiterten Munitionskauf des Attentäters in Bratislava, wenige Monate vor dem Anschlag, geben hätten sollen. Beide hätten anonym via Videokonferenz aussagen sollen. Eine der beiden Personen war krank und konnte daher nicht aussagen. Bei dem anderen Zeugen war die gewählte Art der Anonymisierung zwar nach slowakischer, nicht aber nach österreichischer Rechtsordnung zulässig.

Man habe versucht, den zweiten Zeugen mittels Stimmverzerrer und vernebeltem Bild unkenntlich zu machen. Als der Zeuge zu sprechen begann, klang seine Stimme "wie Mickey Maus", schildert PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz, die den Prozess seit dem ersten Tag vor Ort mitverfolgt.

Der Anwalt des Erstangeklagten meinte daraufhin, dass solch eine Vermummung einem österreichischen Gericht nicht würdig sei und er den Mann "sehen und hören möchte". Auch die Staatsanwältin stimmte dem zu. Man wolle das "Mienenspiel" sehen. Es wurde darüber debattiert, ob man die Öffentlichkeit von der Zeugeneinvernahmen ausschließen, den Zeugen anders hinsetzen oder gar verkleiden solle. Der Richter schlug etwa eine Perücke oder einen angeklebten Bart vor. Die Kollegen aus der Slowakei machten daraufhin einen Gegenvorschlag und meinten, man könne dem Zeugen eine polizeiliche Sturmhaube aufsetzen, da man so immerhin die Augen sehen könne.

Diese in kürzester Zeit zu organisieren erwies sich jedoch als schwierig. Eine halbe Stunde habe es laut Punz gedauert, eine Sturmhaube zu finden. Als man schließlich eine auftreiben konnte, setzte man diese einem slowakischen Polizisten auf, um zu sehen, wie es aussehen würde. Der Anwalt des Erstangeklagten und die Staatsanwältin waren damit allerdings ebenfalls nicht einverstanden. Also beschloss man, die Einvernahme abzubrechen und am 19. Jänner fortzufahren. Bis dahin wolle man eine passende Methode zur Anonymisierung finden und hoffe, dass auch der zweite Zeuge aussagefähig sei.

Warum sind die beiden Zeugenaussagen so wichtig?

Der Erstangeklagte, der im Sommer 2020 mit dem Attentäter nach Bratislava fuhr, gab an, dass er nicht dabei war, als der spätere Attentäter in den Waffenshop ging, um sich zu erkundigen. Der Angeklagte sagte aus, dass er in eine Apotheke gegangen sei, um sich dort eine Maske zu kaufen. Die beiden zu vernehmenden Zeugen sind in diesem Punkt wichtig, da sie die Anwesenheit des Erstangeklagten entweder bestätigen oder widerlegen können. Sollte die beiden Slowaken aussagen, dass der Erstangeklagte beim Patronenkauf dabei war, könne man damit eine Falschaussage des Angeklagten beweisen.

Fitness-Center-Mitarbeiterin als Zeugin für den 4. Angeklagten

Zu Beginn des heutigen Prozesstags hat die Staatsanwältin einen staatspolizeilichen Bericht zum Viertangeklagten verlesen. Dieser sei immer wieder in einer "radikalislamischen" Moschee gewesen, die auch mehrere Personen besuchten, gegen die ermittelt wird. Mehrere Personen aus seinem familiären Umfeld seien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Gegen mehrere Verwandten laufen internationale Haftbefehle. Immer wieder sei der Angeklagte im Umfeld von Personen aufgetaucht, gegen die ermittelt wurde.

Sein Anwalt ersuchte darum, eine Mitarbeiterin jenes Fitness-Centers als Zeugin zu befragen, in dem der Angeklagte in den Wochen vor und am Nachmittag des Anschlagstages trainiert haben soll.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Donnerstag ging der Prozess rund um den Terroranschlag von Wien weiter.
  • Zeugenaussagen waren aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnung in Österreich und der Slowakei aber nicht möglich.
  • Geladen gewesen wären zwei Zeugen, die Auskunft zum gescheiterten Munitionskauf des Attentäters in Bratislava wenige Monate vor dem Anschlag geben hätten sollen.

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