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Tausende Gespräche im ersten Jahr Gewaltpräventionsberatung

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Seit 1. September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. In den zwölf Monaten seither gab es Tausende Zuweisungen. Allein in Wien, Nieder-, Oberösterreich, dem Burgenland und der Steiermark führte der Verein Neustart bisher mehr als 9.000 Beratungen durch. 90 Prozent der zugewiesenen Personen sind männlich, teilte Neustart am Mittwoch mit.

Die Arbeit mit den Gefährdern und teilweise auch Gefährderinnen sei herausfordernd, weil wir in sehr kurzer Zeit in einer hochemotionalen Situation eine Veränderungsbereitschaft bei den Klienten erreichen wollen, betonte Dina Nachbaur, Leiterin der Gewaltpräventionsberatungen bei Neustart. "Der Vorteil ist, dass wir schon in einem sehr frühen Stadium einschreiten, also kurz nach dem Polizeieinsatz und lange vor einer möglichen Strafverhandlung", erläuterte sie in einer Aussendung.

Ein Großteil der Männer, die Gewaltpräventionsberatung in Anspruch nehmen müssen, sind bisher noch nicht straffällig geworden. Bei rund einem Drittel der Fälle kommt es zu keiner Anzeige. Das bedeutet, die Polizei ist bereits eingeschritten, bevor es zu einer Straftat gekommen ist. "Dass die Polizei eine Gewalttat verhindert, ist der Idealfall", hielt Nachbaur fest.

Diese rät potenziellen Opfern möglichst früh die Polizei zu alarmieren. An Männer, die bemerken, dass sie zu Gewalt neigen, appelliert Nachbaur, sich Hilfe zu holen, bevor die Situation eskaliert. Die Männerinfo bietet etwa eine telefonische Krisenberatung unter 0800-400777, die rund um die Uhr erreichbar ist und kostenfrei und anonym weiterhilft. Die meisten Klienten haben zuvor noch nie eine Beratung in Anspruch genommen und nehmen unser Angebot gut an, berichtete Nachbaur.

In den Einzelberatungen werde zunächst die unmittelbare Auswirkung der Gewalttat thematisiert. Es gehe darum, ein Unrechtsbewusstsein zu schaffen und an der Motivation zu arbeiten, gewalttätiges Verhalten zu ändern. Dazu wird zu freiwilligen Angeboten anderer Organisationen weitervermittelt, die über die sechs verpflichtenden Stunden hinausgehen. Die Gespräche werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt, die bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden alarmieren. Außerdem gibt es bei Risikofällen die Möglichkeit, eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz anzuregen, bei der Polizei, Opferschutzeinrichtungen und andere involvierte Organisationen gemeinsam Maßnahmen besprechen können.

Mit sechs Stunden könne bereits ein Veränderungsprozess eingeleitet werden, sagte Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal", insbesondere bei denen, "die willens sind, an ihrer Gewaltneigung zu arbeiten". Die Expertin rechnet damit, dass es durch die unsichere soziale Situation wegen der Teuerungen zu mehr Stress und deshalb auch zu mehr Gewalt gegen Frauen in den nächsten Monaten kommen wird.

Allein im ersten Halbjahr 2022 sind in Österreich von der Polizei 7.100 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen worden. Neben dem Verein Neustart führen in den weiteren Bundesländern andere Institutionen im Auftrag des Innenministeriums verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen für diese Gefährder durch.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 1. September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen.
  • Diese rät potenziellen Opfern möglichst früh die Polizei zu alarmieren.
  • Neben dem Verein Neustart führen in den weiteren Bundesländern andere Institutionen im Auftrag des Innenministeriums verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen für diese Gefährder durch.

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