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Suche nach Ursachen bei Mordprozess wegen Babytod in Kärnten

Der Mittwochnachmittag des Klagenfurter Mordprozesses gegen einen Kärntner, dem vorgeworfen wird, im Sommer 2018 seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben, ist Zeugen aus dem unmittelbaren Umfeld des Angeklagten und dem Sachverständigen gewidmet gewesen. Dieser schloss Fehler bei der Reanimation als Todesursache aus.

Der Mittwochnachmittag des Klagenfurter Mordprozesses gegen einen Kärntner, dem vorgeworfen wird, im Sommer 2018 seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben, ist Zeugen aus dem unmittelbaren Umfeld des Angeklagten und dem Sachverständigen gewidmet gewesen. Dieser schloss Fehler bei der Reanimation als Todesursache aus.

Die Zeugen beschrieben den Angeklagten als hilfsbereiten Menschen und liebevollen, fürsorglichen Vater, der niemals laut oder aggressiv sei. Er sei von Anfang an regelmäßig in die Betreuung der Kinder, seines mittlerweile vierjährigen Sohnes und der Zwillingsmädchen, eingebunden gewesen und habe sich mit seiner Lebensgefährtin darin abgewechselt. Im Juli 2018 hatte er die Rettung gerufen, weil eines der Mädchen Atemprobleme hatte. Ein Notarztteam hatte das Kind reanimiert und in das Klinikum Klagenfurt gebracht, wo es wenige Tage darauf starb.

Der Gutachter sagte aus, er sei von der Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung über den Vorgang der Intubation beauftragt worden. Durch das "Herausrutschen" des Tubus sei nichts passiert, da der Säugling zwischendurch mit der Maske beatmet worden sei. Dieser Vorfall habe nicht zum Tod des Kindes geführt. Die Notärzte hatten in Zeugenaussagen bestätigt, dass man den Säugling mehrmals habe intubieren müssen.

Weiters sagte der Sachverständige, auch durch eine längere, intensive Reanimation können Verletzungen, wie sie in der Obduktion beschrieben seien, nämlich ein großes Kopfschwartenhämatom und eine Gehirnblutung, nicht entstanden sein. Die Verletzungen wiesen auf stumpfe Gewalteinwirkung hin. "Und auch eine Verletzung kann zum Atemstillstand führen", sagte der Sachverständige.

"Müsste es bei einer solchen brutalen Gewaltanwendung nicht auch äußere Anzeichen geben?" fragte Verteidiger Alexander Todor-Kostic. "Ja, richtig", antwortete der Sachverständige. Keiner der Zeugen, die in die Erstversorgung eingebunden waren, hatten jedoch eine Verletzung gesehen.

"Es steht auch eine Gerinnungsstörung bei den Zwillingsmädchen im Raum. Könnte das den Verlauf auch beeinflusst haben", fragte die beisitzende Richterin Sabine Roßmann. "Das ist nicht mein Fachgebiet", antwortete der Sachverständige.

In diesem Verfahren saßen die Geschworenen locker verteilt über den gesamten Besucherbereich des Schwurgerichtssaals, in dem rund 150 Personen Platz haben. Vor der Richterbank war eine mehrteilige Plexiglaswand aufgezogen, die das Richtertrio vom Rest der Anwesenden abschirmte. "Der Saal wird desinfiziert sein, wenn Sie am Montag wiederkommen", sagte der Richter zu den Geschworenen. Auf diesen Tag wurde die Hauptverhandlung für weitere Zeugenaussagen vertagt.

In den anderen österreichischen Gerichten werden Verhandlungen weiter per Videokonferenz mit der Justizanstalten abgewickelt. Die Angeklagten werden nicht vorgeführt, sie verbleiben in den JA und werden in den Gerichtssaal per Video zugeschaltet. Große Prozesse wie etwa Schwurverhandlungen finden derzeit normalerweise nicht statt.

ribbon Zusammenfassung
  • Dieser schloss Fehler bei der Reanimation als Todesursache aus.
  • Keiner der Zeugen, die in die Erstversorgung eingebunden waren, hatten jedoch eine Verletzung gesehen.