Strengere Regeln für E-Fahrzeuge durch Verkehrsausschuss
Mit der Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds soll auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden daher künftig unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge eingereiht und dürfen keine Fahrradwege mehr benützen. Auch werden E-Scooter nun klar als Fahrzeuge definiert. Damit gelten auch klare Helmpflichten.
Ebenfalls in der StVO-Novelle enthalten sind automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Damit soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
In einem weiteren Teil des Verkehrsausschusses beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei Regierungsvorlagen. So wurde die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen einstimmig angenommen. Ebenso befürworteten die Mandatarinnen und Mandatare einstimmig Vorsorgeregelungen für einen Betrieb von Straßentunneln bei Notfällen wie Blackouts.
Zusammenfassung
- Mit breiter Mehrheit hat der Verkehrsausschuss die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die neue Regeln für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds vorsieht.
- E-Mopeds werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und dürfen keine Fahrradwege mehr nutzen, während für E-Scooter nun klare Helmpflichten gelten.
- Automationsgestützte Zufahrtskontrollen und die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen wurden einstimmig angenommen, ebenso wie Vorsorgeregelungen für Straßentunnel bei Notfällen.
