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Sterbehilfe könnte abermals vor dem Verfassungsgerichtshof landen

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Das seit Jahresbeginn geltende Sterbeverfügungsgesetz könnte abermals vorm Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen. Laut dem Beschwerdeführer-Anwalt funktioniere das neue Gesetz nicht.

Wie der Anwalt der einstigen Beschwerdeführer, Wolfram Proksch, in einem Online-Artikel der "Wiener Zeitung" erklärte, funktioniere das Gesetz in der Praxis österreichweit nicht so, wie es sollte. Daher werde er auch dieses "vor den VfGH bringen müssen", so Proksch.

Allein die Tatsache, dass ein Suizidwilliger in der terminalen Phase sämtliche Namenslisten selbst organisieren und sich dadurch allein auf die Suche begeben müsse, ist laut dem Dafürhalten des Anwalts nicht verfassungskonform. Ferner sei nicht geklärt, was mit dem tödlichen Medikament passiere, wenn es zwar mithilfe der Sterbeverfügung von der Apotheke geholt wurde - der Betroffene es danach aber nicht einnimmt, "sondern aufs Nachtkastl stellt", so Proksch.

Seit Jahresbeginn in Kraft

Seit Anfang des Jahres ist die Regelung für die Sterbehilfe in Kraft. Demnach können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind aber Aufklärungsgespräche mit Ärzten verpflichtend. Zwei Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

Wiener Ärztekammer hat Liste

Die Verfügbarkeit von geeigneten Mediziner war bis dato ein Nadelöhr. Die Wiener Ärztekammer hat nun eine Liste mit 22 Ärztinnen und Ärzten, darunter vier mit palliativmedizinischer Qualifikation, erstellt, die die Aufklärungsgespräche durchführen würden, bestätigte ein Sprecher der Ärztekammer den Bericht der "Wiener Zeitung". Gegenüber der APA hieß es, dass die Liste laufend entsprechend adaptiert werde.

Zudem berichtet die "Wiener Zeitung", dass auch unter Österreichs Notarinnen und Notaren gut 130 bereit dazu wären. Dies aber unter gewissen Bedingungen. Eine wäre zum Beispiel, dass der oder die Suizidwillige nicht in dem Bezirk wohnt, in dem auch der Notar tätig ist. Dann nämlich könnte Letzterer vom zuständigen Bezirksgericht als Gerichtskommissär mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt werden.

Landesweite Liste in Arbeit

Von der österreichischen Ärztekammer hieß es, dass gerade an einem Formular für die Details der Aufklärungsgespräche gearbeitet werden. Dieses soll im Laufe des Jahres abrufbar sein. Auch eine österreichweite Ärzte-Liste sei das Ziel, so die österreichische Ärztekammer.

Dem Vernehmen nach soll es auch schon zumindest einen Fall gegeben haben, bei dem eine Sterbeverfügung in Anspruch genommen wurde. Auch Sterbehilfe-Befürworter Eytan Reif vom Verein "Letzte Hilfe" hatte vor kurzem gegenüber Ö1 erklärt, dass er von einem Fall wisse, bei dem eine Person das Mittel bekommen und es auch genommen habe.

ribbon Zusammenfassung
  • Das seit Jahresbeginn geltende Sterbeverfügungsgesetz könnte abermals vorm Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen.
  • Wie der Anwalt der einstigen Beschwerdeführer, Wolfram Proksch, in einem Online-Artikel der "Wiener Zeitung" erklärte, funktioniere das Gesetz in der Praxis österreichweit nicht so, wie es sollte.
  • Allein die Tatsache, dass ein Suizidwilliger in der terminalen Phase sämtliche Namenslisten selbst organisieren und sich dadurch allein auf die Suche begeben müsse, ist laut dem Dafürhalten des Anwalts nicht verfassungskonform.
  • Ferner sei nicht geklärt, was mit dem tödlichen Medikament passiere, wenn es zwar mithilfe der Sterbeverfügung von der Apotheke geholt wurde - der Betroffene es danach aber nicht einnimmt.
  • Dem Vernehmen nach soll es auch schon zumindest einen Fall gegeben haben, bei dem eine Sterbeverfügung in Anspruch genommen wurde.

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