Social Media: Königsberger-Ludwig für Schutz wie bei Alkohol
Solche Produkte müssten reguliert werden, forderte die Staatssekretärin. Ein US-Gericht halte es für plausibel, dass Plattformen ein "gefährliches Produktdesign" aufweisen könnten - und dass damit, ähnlich wie bei Tabak oder Medikamenten, grundsätzlich eine Haftung möglich ist. Besonders relevant ist dabei, dass sich die Klagen ausdrücklich gegen die Funktionsweise der Plattformen und nicht gegen einzelne Inhalte richten, erläuterte Königsberger-Ludwig. Es gehe um das Design der Plattformen - etwa Algorithmen, Endlos-Scrolling oder Belohnungssysteme wie Likes.
"Dieses Urteil zeigt klar: Plattformen tragen Verantwortung für die Wirkung ihrer Produkte. Wenn ein System darauf ausgelegt ist, Aufmerksamkeit zu binden und Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange zu halten, dann ist das kein Zufall - sondern Geschäftsmodell", betonte die Gesundheitsstaatssekretärin. Es sei Zeit für klare Regeln auch in Europa. "Wir dürfen nicht warten, bis sich die Probleme weiter verschärfen. Wenn wir wissen, dass diese Systeme gezielt Suchtmechanismen nutzen, dann müssen wir handeln - insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Zusammenfassung
- Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig fordert nach aktuellen US-Urteilen ein rasches Social-Media-Verbot für Jugendliche und zieht Parallelen zum Jugendschutz bei Alkohol und Tabak.
- Sie betont, dass Plattformen gezielt Suchtmechanismen wie Endlos-Scrolling und Belohnungssysteme einsetzen und damit ein potenziell gesundheitsschädliches Produktdesign aufweisen.
- Ein US-Gericht hält eine Haftung der Plattformen für plausibel, weshalb Königsberger-Ludwig klare Regeln und Regulierung auch in Europa zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fordert.
