Halle-Attentäter steigt beim Landgericht unter Bewachung ausAPA/dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt

Selbstgebaute Schusswaffe: Geiselnahme durch Halle-Attentäter im Gefägnis

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Im Hochsicherheitsgefängnis in Burg nahe Magdeburg hat der rechtsextreme Halle-Attentäter zwei Bedienstete zeitweise als Geiseln genommen. Dazu soll er eine selbstgebaute Waffe verwendet haben.

Der 30-Jährige wurde am Montagabend nach weniger als einer Stunde überwältigt. Das Landesjustizministerium bestätigte entsprechende Angaben aus Sicherheitskreisen. Demnach hatte der Gefangene gegen 21.00 Uhr zeitweise zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht. Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar. Dazu gehört, wie genau der Gefangene die Bediensteten in seine Gewalt bringen konnte.

Schuss mit "waffenähnlichen Gegenstand"

Wie "Welt" aus Sicherheitskreisen erfahren haben soll, soll der Täter die Geiseln mit einem "selbstgebauten Schussapparat" bedroht haben und seine Freilassung gefordert haben. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen soll der Halle-Attentäter in Richtung der Umzäunung einen Warnschuss abgegeben haben.

Der Halle-Attentäter wurde durch weitere Justizvollzugsbedienstete im Innenbereich des Gefängnisses überwältigt und verletzt. Bei der Durchsuchung des Häftlings soll zudem ein Messer, eine Bastelschere und ein Dosenöffner sichergestellt worden sein.

Ermittlungen laufen

Die Bediensteten sind den Angaben zufolge körperlich nicht verletzt, werden aber betreut. Die Geiselnahme sorgte für einen Großeinsatz der Polizei. Die Beamten waren vor dem Gefängnis schwer bewaffnet in Stellung gegangen. Im Gefängnis laufen die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt.

Lebenslange Haft

Der Halle-Attentäter Stephan Balliet war am 21. Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er sitzt seine Strafe im Gefängnis in Burg ab. Es ist das größte und modernste Hochsicherheitsgefängnis Sachsen-Anhalts.

Balliet gilt als unkooperativer und schwieriger Häftling. Am Pfingstwochenende 2020 hatte er als Angeklagter im Halle-Prozess versucht, aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten.

Versuchte Synagoge zu stürmen

Der rechtsextreme Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als es ihm nicht gelang, aufs Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.

Das Gefängnis in Burg unweit der Autobahn 2 verfügt laut Justizministerium über 637 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, es werden zudem 18 Haftplätze für die Sicherungsverwahrung vorgehalten.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Hochsicherheitsgefängnis in Burg nahe Magdeburg hat der rechtsextreme Halle-Attentäter zwei Bedienstete zeitweise als Geiseln genommen.
  • Dazu soll er eine selbstgebaute Schusswaffe verwendet haben.

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