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Sea-Sheperd-Gründer Watson nicht mehr auf Interpol-Liste

23. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Die internationale Polizeibehörde Interpol hat einen Haftbefehl gegen den Umweltaktivisten Paul Watson aufgehoben. Interpol habe entschieden, den für seinen radikalen Einsatz gegen Walfangschiffe auf hoher See verurteilten Gründer der Umweltorganisation Sea Sheperd von seiner roten Fahndungsliste zu streichen, erklärte Watsons Anwalt am Dienstag. Der Haftbefehl war ursprünglich auf Antrag Japans erlassen worden, mittlerweile jedoch als "unverhältnismäßig" erachtet worden.

Der 74-jährige Watson war im Juli 2024 in Grönland aufgrund eines japanischen Haftbefehls aus dem Jahr 2012 festgenommen und inhaftiert worden. Ihm wurde vorgeworfen, ein Walfangschiff beschädigt und einen Walfänger verletzt zu haben. Im Dezember wurde Watson freigelassen, nachdem Dänemark ein japanisches Auslieferungsgesuch abgelehnt hatte.

Ein Interpol-Sprecher bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass der Haftbefehl aus der entsprechenden Interpol-Datei gelöscht worden sei. Diese Entscheidung sei unter Berücksichtigung der "Weigerung des Königreichs Dänemarks, Herrn Watson auszuliefern", getroffen worden. Laut Anwalt hat der Fall "symbolische Bedeutung über seine strafrechtlichen Merkmale hinaus": Demnach hätten politische Interessen dazu geführt, dass Watson auf die rote Fahndungsliste von Interpol gesetzt worden sei. Watson, der die kanadische und die US-Staatsbürgerschaft besitzt, hatte Sea Sheperd mit Sitz in den USA im Jahr 1977 gegründet. Die Organisation hat sich den Schutz der Meere auf die Fahnen geschrieben.

Zusammenfassung
  • Interpol hat den Haftbefehl gegen den 74-jährigen Sea Sheperd-Gründer Paul Watson aufgehoben, nachdem dieser im Juli 2024 in Grönland auf Grundlage eines japanischen Haftbefehls aus dem Jahr 2012 festgenommen worden war.
  • Watson wurde vorgeworfen, ein Walfangschiff beschädigt und einen Walfänger verletzt zu haben, jedoch lehnte Dänemark im Dezember 2024 das Auslieferungsgesuch Japans ab.
  • Die Entscheidung zur Löschung des Haftbefehls wurde laut Interpol unter Berücksichtigung der dänischen Weigerung getroffen; Watsons Anwalt spricht von politisch motivierten Hintergründen.