APA/HELMUT FOHRINGER

Schuldspruch in Mord-Prozess mit Cricket-Schläger

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Am Mittwoch wurde ein 32-Jähriger nach einer Attacke mit einem Cricket-Schläger, die zum Schädelbruch führte, wegen Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 32 Jahre alter Inder wurde vom Geschworenengericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Staatsanwältin Denise Ebner hatte ihm versuchten Mord vorgeworfen. Die Geschworenen sahen keinen Mordvorsatz, er erhielt dreieinhalb Jahre unbedingte Haft. Verteidiger Rudolf Mayer verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Schädelbruch 

Der Angeklagte hatte am 22. Februar einem Landsmann in Klagenfurt einen Cricketschläger über den Kopf gezogen. Der 35-Jährige blieb mit einem Schädelbruch liegen, der Angeklagte fuhr davon. Vor Richterin Sabine Roßmann erklärte er, das Opfer habe ihn und seine Familie schwerstens beleidigt. Eine Tötungsabsicht bestritt er kategorisch.

Streit unter Arbeitskollegen eskalierte

Staatsanwältin Ebner erläuterte die Vorgeschichte der Attacke, demnach hatte der Streit schon in der Früh begonnen. Täter und Opfer arbeiteten beide bei einem Paketdienst, der Disput entzündete sich an einem angeblich falsch zugeordneten Paket. Es fielen unschöne Worte, danach gingen beide ihrer Wege. Am Abend rief der 32-Jährige seinen Kontrahenten an, man traf sich vor einem Sikh-Tempel in Klagenfurt. Dort kam es erneut zum Streit, bis der Angeklagte seinen Cricketschläger aus dem Auto holte. Zweimal schlug er zu, wie ein Video aus der Überwachungskamera deutlich zeigt. Beim zweiten Mal holte er aus und schlug seinem Opfer mit voller Wucht auf den Kopf.

Lektion erteilen vs. Mordabsicht

Verteidiger Rudolf Mayer zog die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel, dieser habe mehrfach gelogen. Dass sein Mandant zugeschlagen habe, sei evident, aber er habe ihn doch niemals töten wollen. Auf dieser Linie blieb auch der Angeklagte, der betonte, er habe dem anderen nur eine Lektion erteilen wollen. Bei seinen Aussagen verwickelte er sich mehrfach in Widersprüche, sie stimmten teilweise auch nicht mit seinen Angaben bei der Polizei überein. Das Treffen am Abend erklärte er dem Gericht damit, dass er "die Sache aus der Welt schaffen" habe wollen, damit der Streit ein Ende habe. Die gewählten Worte beim Telefonat vor diesem Treffen zeichneten allerdings ein anderes Bild, der Angeklagte beschimpfte sein Opfer nämlich. Dieser hatte einen Teil des Gesprächs mit seinem zweiten Mobiltelefon aufgezeichnet, es war ein ziemliches Geschrei, das in erster Linie aus Schimpfworten bestand.

Während Ebner in ihrem Plädoyer den Mordvorsatz als erwiesen ansah, zumal Gutachter Wolfgang Tributsch erklärte, ohne den Turban, den das 35-jährige Opfer getragen hatte, wäre der Schlag womöglich tödlich gewesen. Mayer wiederum stellte seinen Mandanten, der nie eine Schule besucht und auch keine Berufsausbildung gemacht hat, als "Dummerl" hin, der es seinem Kontrahenten nur "einmal so richtig zeigen" wollte.

Diese Variante erschien den Geschworenen offenbar plausibler als der Mordvorsatz, sie verneinten daher die erste Frage und bejahten die Frage, ob es absichtliche schwere Körperverletzung gewesen sei. Der Strafrahmen liegt bei zwei bis zehn Jahren Haft, die Untergrenze von zwei Jahren kommt zum Tragen, weil eine Waffe eingesetzt wurde. Mit den dreieinhalb Jahren Haft für seinen bisher unbescholtenen Mandanten war der Anwalt offenbar zufrieden.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wurde ein 32-Jähriger nach einer Attacke mit einem Cricket-Schläger, die zum Schädelbruch führte, wegen Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.