Schülerin muss nach Amokdrohung Einsatzkosten zahlen
Die Polizei betonte erneut, dass jede Form von Drohung - auch als vermeintlicher "Scherz" - strafbar ist. Die Verrechnung der Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze ist im Sicherheitspolizeigesetz geregelt.
Zusammenfassung
- Nach einem Droh-Schriftzug in einer Rankweiler Schule im Frühjahr wurde eine 18-jährige Schülerin als Verfasserin identifiziert und zeigte sich geständig.
- Der Polizeieinsatz verursachte Kosten von rund 4.100 Euro, die nun der Schülerin in Rechnung gestellt wurden.
- Neben der Kostenübernahme drohen der Schülerin auch gerichtliche Folgen, da laut Polizei jede Form von Drohung – auch als vermeintlicher 'Scherz' – strafbar ist.
