Samuel Kochs Unfall bei "Wetten, dass..?" nun vor Gericht
Im Jahr 2020 beantragte Koch dem BSG zufolge, seinen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte das ab. Koch klagte dagegen erfolglos vor dem Sozialgericht Mannheim. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung zurück.
Die Vorinstanzen entschieden, der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" scheide aus. Koch habe als sein eigener Regisseur agiert, sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Auch bestehe kein Versicherungsschutz im Ehrenamt. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Mit dem ZDF hatte er einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung geschlossen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden.
Dagegen legte Koch Revision ein, über die nun das BSG entscheiden muss. Sollte der 37-Jährige damit erfolgreich sein, könnte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Koch stürzte beim Salto über den vierten Wagen
Koch hatte in der Fernsehshow "Wetten, dass..?" gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu.
Der Unfall führte zum Abbruch der Sendung. Kurz darauf verkündete Thomas Gottschalk seinen Rücktritt nach mehr als 20 Jahren als Moderator der beliebten Samstagabendshow. Dieser war allerdings nur vorübergehend. Gottschalk übernahm die Show später wieder, bevor er sie endgültig Ende 2023 verließ. Die letzte "Wetten, dass..?"-Ausgabe mit Gottschalk fand am 25. November 2023 statt.
Zusammenfassung
- Vor dem Bundessozialgericht in Kassel wird geprüft, ob Samuel Koch nach seinem schweren Unfall bei 'Wetten, dass..?' im Jahr 2010 als Wettkandidat unfallversichert war.
- Koch, der seit dem Sturz mit 23 Jahren querschnittsgelähmt ist, beantragte 2020 die Anerkennung als Arbeitsunfall, was jedoch von den Vorinstanzen abgelehnt wurde, da er eigenverantwortlich gehandelt habe.
- Sollte das Gericht Kochs Revision stattgeben, könnte der heute 37-Jährige erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.