Sammelklage von 750 Frauen: Erster Prozess um defekte Verhütungsspiralen

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Im Fall der vermehrten Brüche bei Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine hat am Dienstag im oststeirischen Fürstenfeld ein erster Prozess begonnen.

Eine Steirerin hat die Firma geklagt, weil es auch bei ihr zu Komplikationen mit der Spirale gekommen sein soll. Am ersten Verhandlungstag blieb Eurogine bei seiner Verantwortung, ein Vergleichsangebot gab es nicht. Der Prozess wird am 9. September mit ersten Befragungen fortgesetzt.

Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sammelklage initiiert, an der sich hierzulande mehr als 750 Frauen beteiligen. Laut Peter Kolba, dem Obmann des Verbraucherschutzvereins, kommen dazu noch 60 Frauen aus Deutschland und sechs Frauen aus der Schweiz. Bei den Spiralen von Eurogine war es in den vergangenen Jahren zu Brüchen der Arme gekommen. Aufgrund der Komplikationen mussten diese Bruchstücke bei manchen Frauen operativ entfernt werden. Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es auch zu ungewollten Schwangerschaften. Ein Drittel bis ein Viertel wären ungewollte schwanger geworden, so Kolba.

Verbraucherschutzvereins-Chef Kolba: "Es ist zu hoffen, dass alle betroffenen Spiralen aus dem Verkehr gezogen wurden"

Vorwurf: Eurogine wusste von Defekten

Konkret bringen die Kläger vor, dass Eurogine ab Februar 2018 von Defekten wusste, aber die Frauen nicht ausreichend davor gewarnt haben soll. "Hätte die beklagte Partei schon im Frühjahr 2018 die Gynäkologen, die Anwenderinnen und die Öffentlichkeit informiert, so hätten zahlreiche Schäden vermieden werden können: Selbst nach dem Frühjahr 2018 wurden weiter Spiralen der betroffenen Charge bei unwissenden Anwenderinnen von unwissenden Ärzten eingelegt. Damit hat die beklagte Partei selbst verschuldet, dass sich der (potenzielle) Geschädigtenkreis wesentlich erhöhte", begründen die Kläger.

Rückrufe durch Veröffentlichungen etwa in Zeitungen oder als sogenannte Rote-Hand-Briefe seien notwendig gewesen, doch das Unternehmen habe nicht alles unternommen, um Anwenderinnen zu schützen - im Gegenteil: Eurogine habe sich der Verantwortung entziehen wollen, so der Vorwurf. Die Firma dagegen wies bisher die Schuld von sich und ist der Meinung, dass die Distributoren der Spiralen sowie die nationalen Behörden, die sehr wohl informiert worden seien, die Ärzte und Anwenderinnen hätten warnen sollen. Eurogine seien weder die Ärzte, die das Produkt eingesetzt haben, noch die betroffenen Frauen bekannt gewesen.

Befragungen im September

Beim Fall, der in Fürstenfeld verhandelt wird, forderte Eurogine zudem einen Nachweis, dass die Frau überhaupt eines ihrer Produkte verwendet hat und aus welcher Charge dieses gewesen sein soll. Es sei weder die vermeintlich fehlerhafte Spirale noch eine Chargennummer übermittelt worden. Am ersten Verhandlungstag hieß es, dass die Patientin, ihr Frauenarzt sowie ein Vertreter des geklagten Unternehmens beim zweiten Prozesstag im September befragt werden. Außerdem wird ein Sachverständiger bestellt, dessen Gutachten im September wohl aber noch nicht vorliegen werde. Zudem will das Gericht einen Gynäkologen aus Tirol per Videokonferenz zuschalten.

Neben den Klagen gegen den Hersteller muss sich auch die Republik Österreich auf dem Wege einer Amtshaftungsklage verantworten. Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe nämlich fast zwei Jahre gebraucht, bis sie - nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 - erst im Herbst 2020 erstmals auf ihrer Webseite vor den Materialfehlern gewarnt hätten. Zuvor hielt man laut VSV Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend. "Es ist zu hoffen, dass alle betroffenen Spiralen aus dem Verkehr gezogen wurden", sagt Kolba. Er hätte sich von der Behörde aber mehr Transparenz erhofft.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Steirerin hat die Firma geklagt, weil es auch bei ihr zu Komplikationen mit der Spirale gekommen sein soll.
  • Am ersten Verhandlungstag blieb Eurogine bei seiner Verantwortung, ein Vergleichsangebot gab es nicht. Der Prozess wird am 9. September mit ersten Befragungen fortgesetzt.
  • Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sammelklage initiiert, an der sich hierzulande mehr als 750 Frauen beteiligen.
  • Bei den Spiralen von Eurogine war es in den vergangenen Jahren zu Brüchen der Arme gekommen. Aufgrund der Komplikationen mussten diese Bruchstücke bei manchen Frauen operativ entfernt werden.
  • Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es auch zu ungewollten Schwangerschaften.