RH-Bericht ortet Unzulänglichkeiten bei Asyl-Grundversorgung

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Zwar keine Skandale, aber allerlei Unzulänglichkeiten im System der Asyl-Grundversorgung hat der Rechnungshof in einem am Freitag vorgelegten Bericht dargelegt. Vor allem das Behördenzusammenspiel zwischen Bund und Ländern ist ausbaufähig. So bemängelt der Rechnungshof, dass es in Österreich keine Stelle gibt, die Auskunft über die tatsächlichen Kosten geben kann. Die Grundversorgung richtet sich in erster Linie an Flüchtlinge, die im Asylverfahren stehen.

In Anspruch nehmen können sie aber auch Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach der Anerkennung sowie Geduldete, also Personen, die man nicht in ihre Heimat abschieben kann. Besonders attraktiv ist für Bezieher offenbar Wien. So betreute die Bundeshauptstadt, deren Grundversorgungsmodell der Rechnungshof prüfte, im Jahr 2019 rund 70 Prozent mehr Personen als vorgesehen. Grund dafür ist, dass häufig subsidiär Schutzberechtigte aus anderen Bundesändern nach Wien zogen. Als Ursachen dafür nennen die Prüfer die hier für sie günstigere Mindestsicherungsregel, bestehende Kontakte sowie bessere Arbeitschancen. Hier pocht der Rechnungshof auf eine Änderung der geltenden Regelungen.

Zentral erschien den Prüfern auch, die Rückstände im Asylverfahren beim Bundesverwaltungsgericht abzubauen, um so die Anzahl der in Grundversorgung befindlichen Personen zu reduzieren. Den Ländern kann das freilich egal sein, weil die Kostenverteilung von 60:40 (Bund:Länder) endet nach einem Jahr. Ab da muss der Bund alles bezahlen. So hatte er in den Jahren 2017 und 2018 deutlich mehr als 80 Prozent der bundesweiten Grundversorgungskosten zu tragen. Infolge der hohen Zahlen der zu betreuenden Personen stieg die Bearbeitungsdauer nämlich auf das rund Zehnfache des im Jahr 2014 benötigten Zeitraums an.

Da in Österreich noch dazu keine Stelle einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hatte, sollte das Innenministerium dies gemeinsam mit den Ländern erheben, empfiehlt der Rechnungshof. Bisher hatten weder Bund noch Fonds Soziales Wien entsprechende Aktivitäten entwickelt.

Auch so gibt es diverse Unzulänglichkeiten im Zusammenspiel zwischen Innenressort und Fonds Soziales Wien, der die Grundversorgung managt. So ist zwar ein Koordinationsrat eingerichtet, aber kein Streitbeilegungsmechanismus geregelt. Der Rechnungshof verwies kritisch darauf, dass das im Koordinationsrat vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip dazu führen konnte, dass die Gebietskörperschaften bei fehlender Einigung in ihren Vollzugsbereichen nach eigenem Ermessen vorgingen.

Für den Fall einer weiteren Migrationskrise regt der Rechnungshof dringend an, dass das Innenministerium gemeinsam mit den Ländern und gegebenenfalls mit den Nichtregierungsorganisationen sowie den Gemeinden ein Konzept hinsichtlich einer effektiven und wirtschaftlichen Vorgehensweise bei einem erneuten Ansteigen der Zahl der Asylwerbenden entwickelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwar keine Skandale, aber allerlei Unzulänglichkeiten im System der Asyl-Grundversorgung hat der Rechnungshof in einem am Freitag vorgelegten Bericht dargelegt.
  • Vor allem das Behördenzusammenspiel zwischen Bund und Ländern ist ausbaufähig.
  • Die Grundversorgung richtet sich in erster Linie an Flüchtlinge, die im Asylverfahren stehen.
  • Bisher hatten weder Bund noch Fonds Soziales Wien entsprechende Aktivitäten entwickelt.

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