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Regierung beschloss Gesetz gegen "Parkplatz-Abzocke"

Heute, 11:28 · Lesedauer 2 min

Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Reform der Besitzstörungsklagen auf den Weg gebracht, um missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen. Gemäß dem im Ministerrat beschlossenen überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Anwaltstarife und die Gerichtsgebühren gesenkt werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und ab 1. Jänner 2026 gelten.

Konkret wird eine Sonderbemessungsgrundlage eingeführt, um den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Zudem werden die Gerichtsgebühren gesenkt: auf 70 Euro in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung durch Anerkenntnis oder Versäumung - beispielsweise durch Nichterscheinen des Beklagten - endet, bzw. auf 35 Euro im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten. Zudem soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten künftig der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dies war bisher dezidiert ausgeschlossen. Gleichzeitig bleibe es selbstverständlich weiterhin möglich, eine Besitzstörung einzuklagen, betonte das Justizministerium.

Abgezielt wird mit der Reform auf Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung eben dieser 400 Euro und mehr fordern - in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.

Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung hat eine Reform beschlossen, die missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen durch eine Senkung des Anwaltstarifs auf rund 100 Euro und der Gerichtsgebühren auf 70 bzw. 35 Euro unattraktiv machen soll.
  • Das neue Gesetz soll noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
  • Mit der Reform reagiert die Regierung auf Geschäftsmodelle, bei denen Grundbesitzer für kurzes Parken oder Wenden oft 400 Euro oder mehr fordern, obwohl häufig keine Besitzstörung vorliegt.