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Rechnungshof sieht Probleme bei der Cybercrime-Bekämpfung

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Die Bekämpfung der Cyberkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr als Herausforderung Nummer eins für die Strafverfolgungsbehörden herauskristallisiert. Dabei schneiden Österreichs Behörden mäßig ab, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes (RH) hervorgeht. Das Innenministerium verwies dazu auf Maßnahmen in dem Bereich. Die Grünen wollen den Staat als Arbeitgeber für IT-Experten attraktiver machen, Kritik kam von SPÖ und NEOS.

Besonders betrifft die Rechnungshof-Kritik das Justizministerium: Dieses "befand sich bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität noch im Anfangsstadium", heißt es in dem Bericht. Aufholbedarf ortet der Rechnungshof bei der Justiz vor allem bei der Aus- und Fortbildung bei den Staatsanwaltschaften sowie bei deren Organisation. So wäre eine Spezialisierung bei den Staatsanwaltschaften notwendig und damit einhergehend der Aufbau des "für eine effiziente Fallbearbeitung notwendigen" technischen Grundwissens.

Doch auch das Innenministerium hat Nachholbedarf, so der Rechnungshof. Dieses habe "in den letzten Jahren zwar Maßnahmen auf den wesentlichen Organisationsebenen und (...) damit die Grundlage für Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität" geschaffen. "Es bestand aber Verbesserungspotenzial vor allem bei der Prävention, beim Personal und der Organisation", betonte der RH.

Große Defizite gibt es im Bereich Cybercrime offenbar beim Zusammenspiel der beiden Ressorts: Das beginnt schon bei den Begriffsbestimmungen, die zwischen den Ministerien vereinheitlicht und damit als Delikte festgelegt werden müssten, die unter den Begriff Cyberkriminalität fallen. Verbunden damit wäre die abgestimmte statistische Erfassung des Deliktsbereich notwendig, so der RH - sprich die Angleichung der Kriminalstatistiken. "Es wäre grundsätzlich erforderlich, zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Cyberkriminalität zu entwickeln", wird in dem Bericht konstatiert.

Der Rechnungshof plädierte im Übrigen dafür, im Bereich Cybercrime verstärkt auf Prävention zu setzen, da sich die Bekämpfung und Aufklärung der Delikte meist schwierig gestaltet und die Zahl der Taten und ihre Schadenssummen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Als Möglichkeit sieht es der RH dabei, Anreize zu schaffen, damit mehr Beamte in diesen Bereich der Prävention gehen. Bei den Assistenzdiensten Kriminalprävention der Landeskriminalämter empfahl der Rechnungshof die Schaffung eigener Cybercrime-Gruppen.

Aus operativer Sicht wäre dennoch "im Hinblick auf die Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von Daten sowie die Erstellung elektronischer Beweismittel eine geeignete technische Infrastruktur aufzubauen". Die Polizei sollte schließlich ihre bestehenden Strukturen und Prozesse umfangreich evaluieren und "angemessene organisatorische, personelle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen" schaffen.

Der RH empfahl auch den Test und die Anschaffung geeigneter Software zur Analyse großer Datenmengen. Diese sollte anforderungsspezifisch weiterentwickelbar sein.

Das Innenministerium verwies in einer Stellungnahme auf den RH-Bericht auf die beschlossene "Kriminaldienstreform 2.0" im Jahr 2021. Neben dem Ausbau und der Weiterentwicklung von 'High Level'-Ermittlungen in den Zentralstellen und auf Landesebene sowie der internationalen Kooperation wird eine fundierte Basisarbeit auf regionaler Ebene von enormer Bedeutung sein", hieß es in der der APA übermittelten Stellungnahme. Außerdem werde "basierend auf dem Konzept, welches dem Rechnungshof bei seiner Überprüfung vorgelegt wurde", das C4 (Cybercrime Competence Center) "zu einer modernen High-Tech-Crime-Unit ausgebaut und das bestehende Personal von 60 auf 120 Bedienstete verdoppelt".

Dazu sei die Zusammenarbeit mit der Justiz in Cyberangelegenheiten im vergangenen Jahr "massiv verstärkt" worden, betonte das Innenministerium. Als Beispiel wurden gemeinsame Projekte wie die "Zentrale Anfrageplattform für Social-Media-Provider" und die "Sicherstellung von Cryptowährungen" genannt. "Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe zur Verschärfung von cyberrelevanten Strafrechtsdelikten ins Leben gerufen", hieß es.

Für den Koalitionspartner der ÖVP kritisierte der Grüne Rechnungshof- und Verteidigungssprecher David Stögmüller den RH-Bericht dahin gehend, dass das Verteidigungsministerium, "welches ein eigenes Cybersicherheitszentrum hat, komplett außen vorgelassen wurde". Beim Kampf gegen Cyberkriminalität "geht es nicht nur um die Delikte im Cyberspace, sondern auch um eine mögliche Prävention und Verteidigung bereits im Vorfeld." Er teile aber die Kritik, dass Rahmenbedingungen geändert werden müssten, damit der Staat als Arbeitgeber für IT-Spezialisten attraktiver zu werden. "Da müssen wir schauen, dass unsere Spezialistinnen und Spezialisten bestmöglich aus- und weitergebildet werden, um nicht den Kriminellen hinterher zu hinken", sagte Stögmüller.

Kritik kam von der Opposition: Die SPÖ verlangte als Reaktion auf den RH-Bericht, das Dienstrecht zu ändern. Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner sagte: "Wir brauchen ein neues Dienstrecht, damit wir IT-Spezialistinnen und Spezialisten für Cybersecurity auch tatsächlich bekommen. Wer nicht gut zahlt, bekommt auch kein gutes Personal." Wehrsprecher Robert Laimer forderte ein gesamtstaatliches Lagezentrum, "um genau mit solchen schädlichen Doppelgleisigkeiten aufzuräumen". Der Rechnungshofbericht habe diese Forderung bestärkt.

Auch der Rechnungshofausschussvorsitzende der NEOS, Douglas Hoyos, forderte ein nationales Cybersicherheitszentrum. Der Regierung warf Hoyos vor, bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität die falschen Prioritäten zu setzen: "Die Bundesregierung beweist immer wieder, dass sie nicht verstanden hat, dass Cybersicherheit oberste Priorität haben muss." Er verwies auf einen Cyberangriff im Vorjahr auf das Außenministerium, "der ernst zu nehmende Schwachstellen in der Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur der Republik offengelegt hat". Der Abgeordnete: "Welche Lehren daraus gezogen wurden, ist leider völlig unklar, weil niemand unsere parlamentarischen Anfragen beantworten konnte oder wollte."

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bekämpfung der Cyberkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr als Herausforderung Nummer eins für die Strafverfolgungsbehörden herauskristallisiert.

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