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Radfahrer erhalten mehr Freiheiten

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Radfahrern wird das Leben leichter gemacht. Sie dürfen künftig nebeneinander fahren und bei Rot rechts abbiegen. Die Straßenverkehrsordnung werde damit ins 21. Jahrhundert geholt, meinte Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) angesichts des entsprechenden Beschlusses Mittwochabend im Nationalrat. SPÖ und Freiheitliche lehnten die Vorlage ab.

Für den freiheitlichen Verkehrssprecher Christian Hafenecker handelt es sich um ein Paket, das Gewessler "für ihre Bobo-Freunde" geschnürt habe. Noch dazu seien diverse Vorhaben zurückgenommen worden. Was überbleibe, sei "mehr mau als wau".

Auch die zweite traditionell Autofahrer-freundliche Fraktion sagte Nein zur Novelle. SP-Mandatar Klaus Köchl meinte, man müsste zurück an den Start und verwies auf Einwände der Städte insbesondere Wiens, wonach die Maßnahmen nicht praktikabel seien und zu hohen Kosten führten.

Das verwunderte die Koalition, waren doch diverse Einwände aus der Begutachtung berücksichtigt worden. So können Fahrzeuge beim Schrägparken nun doch wieder ein Stück auf den Gehsteig ragen und wurde das Radfahren gegen die Einbahn zurückgenommen.

Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig verwies folgerichtig darauf, dass man die Bedenken Wiens ernst genommen habe und die nunmehrige Vorlage mit dem Städtebund akkordiert sei. VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger sah einen Beleg dafür, dass es der SPÖ nur um Frontalopposition gehe. Seitens der NEOS erfreute sich ihr Abgeordneter Johannes Margreiter daran, dass der Autolastigkeit der StVO etwas entgegengesetzt werde.

Gewessler erinnerte an das Ziel, den Radverkehr zu verdoppeln. Mit der Novelle werde Österreich mehr Lebensqualität gegeben.

Für Radfahrer wird mit der Gesetzesänderung etwa Rechtsabbiegen bei roter Ampel möglich, allerdings nur, wenn eine Zusatztafel angebracht ist. Zudem dürfen Radfahrer in Tempo-30-Zonen künftig nebeneinander fahren, neben einem Kind unter zwölf wird es überall möglich sein. Die Novelle definiert darüber hinaus erstmals den Mindest-Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern: Außerhalb des Ortsgebietes muss er mindestens zwei Meter betragen, innerorts 1,5 Meter.

Weiters im Gesetz enthalten ist ein Schrägpark-Verbot für Autofahrer auf Gehsteig oder Radweg. Allerdings soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringen Ausmaß möglich sein - etwa mit einem Seitenspiegel oder der Stoßstange. 1,5 Meter Gehsteig müssen aber frei bleiben.

Vor Schulen können temporär Fahrverbote verhängt werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf ein weitgehendes Verbot des Vorbeifahrens an in der Haltestelle stehenden Straßenbahnen vor. Rechts darf man nur noch vorbei, wenn die Türen bereits geschlossen sind und auch das bloß im Schritt-Tempo. Zudem sollen Fußgänger auf Gehsteigen immer Vorrang haben und es soll bei den Ampeln schnellere und längere Grünphasen geben.

Einstimmig beschlossen wurde eine Änderung im Führerscheingesetz. Personen mit befristeten Lenkberechtigungen müssen aktuell für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen. Dies entfällt künftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Sie dürfen künftig nebeneinander fahren und bei Rot rechts abbiegen.
  • Die Straßenverkehrsordnung werde damit ins 21. Jahrhundert geholt, meinte Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) angesichts des entsprechenden Beschlusses Mittwochabend im Nationalrat.
  • Was überbleibe, sei "mehr mau als wau".
  • Für Radfahrer wird mit der Gesetzesänderung etwa Rechtsabbiegen bei roter Ampel möglich, allerdings nur, wenn eine Zusatztafel angebracht ist.

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