APA/ERWIN SCHERIAU

Prozess um Wien-Terroranschlag muss teils wiederholt werden

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Der Prozess um den Terroranschlag von Wien muss in Teilen wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben.

Der Prozess um den Terroranschlag vom 2. November 2020 muss teilweise wiederholt werden. Drei Angeklagte hatten Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.

Generalprokuratur empfahl Wiederholung

Zuvor hat bereits die Generalprokuratur, also die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, eine Empfehlung beim OGH eingereicht. Wie Generalanwalt Martin Ulrich damals im Gespräch mit PULS 24 sagte, empfehle man darin, die Urteile bezüglich terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation aufzuheben.

Anfang Februar 2023 fielen im großen Prozess nach dem Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Menschen starben, die Entscheidungen. Es ergingen lebenslange Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährige Haftstrafen für zwei weitere mutmaßliche Unterstützer des Attentäters. Von insgesamt sechs Angeklagten wurden fünf wegen krimineller Organisation und terroristischer Vereinigung verurteilt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Prozess um den Terroranschlag muss teilweise wiederholt werden.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben.
  • Anfang Februar 2023 fielen im großen Prozess nach dem Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Menschen starben, die Entscheidungen.
  • Es ergingen lebenslange Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährige Haftstrafen für zwei weitere mutmaßliche Unterstützer des Attentäters.
  • Von insgesamt sechs Angeklagten wurden fünf wegen krimineller Organisation und terroristischer Vereinigung verurteilt.

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