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Prozess um Unfall in Kärntner Pflegeheim

Heute, 11:53 · Lesedauer 2 min

Nach einem Unfall in einem Kärntner Pflegeheim, bei dem eine 90-jährige Bewohnerin schwer verletzt wurde, hat eine involvierte Heimhelferin am Freitag am Landesgericht Klagenfurt eine Diversion erhalten. Sie hatte die Bewohnerin vom Bett in einen Rollstuhl umlagern wollen, obwohl sie nicht die dafür notwendige Ausbildung hatte - dabei fiel die Seniorin zu Boden. Freigesprochen wurde die Pflegedienstleiterin, ihr konnte kein Verschulden nachgewiesen werden.

Beide Frauen waren wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Pflegedienstleiterin war vorgeworfen worden, dass sie Bescheid gewusst hätte, dass auch Heimhelferinnen ohne die Beiziehung von Fachkräften Umlagerungen vorgenommen hatten. Das bestritt sie aber vehement: Sie betonte, den Helferinnen sei regelmäßig eingeschärft worden, keine Umlagerungen ohne qualifizierte Hilfe vorzunehmen. Dem standen aber Zeugenaussagen entgegen, in denen von einer äußerst knappen Personalsituation die Rede war. "Da hat jeder geschaut, dass wir zackig arbeiten. Die Morgenpflege hat teilweise bis zu Mittag gedauert", sagte etwa ein Diplompfleger aus.

Die Heimhelferin war schließlich geständig, die Umlagerung der Seniorin vorgenommen zu haben, bei der es zu dem Unfall gekommen war. Dabei hatte die 90-Jährige unter anderem einen Hüftbruch und eine Hirnblutung erlitten. Sie habe auch gewusst, dass sie das nicht machen hätte dürfen. Die von Richterin Michaela Sanin angebotene Diversion (100 Tagessätze zu je fünf Euro plus 200 Euro Verfahrenskosten) nahm die Frau an. Einen Freispruch gab es in weiterer Folge für die Pflegedienstleiterin: Es lasse sich nicht mit der nötige Sicherheit nachweisen, dass die Angeklagte gewusst hatte, dass auch Heimhilfen Pflegetätigkeiten übernehmen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Nach einem Unfall in einem Kärntner Pflegeheim wurde eine 90-jährige Bewohnerin beim Umlagern durch eine nicht ausreichend ausgebildete Heimhelferin schwer verletzt und erlitt einen Hüftbruch sowie eine Hirnblutung.
  • Die Heimhelferin gestand die Tat und akzeptierte eine Diversion in Höhe von 100 Tagessätzen zu je fünf Euro sowie 200 Euro an Verfahrenskosten.
  • Die Pflegedienstleiterin wurde am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, da ihr kein Verschulden nachgewiesen werden konnte; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.