Prozess um Sexualdelikte an Zwölfjähriger im Herbst in Wien
Inkriminiert sind die Vergehen der geschlechtlichen Nötigung und die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Sämtliche Angeklagte befinden sich auf freiem Fuß. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Die Urteile sind für 26. September geplant.
Zu den Übergriffen, die laut Anklage teilweise in enger zeitlicher Abfolge stattfanden, soll es in einem Park- und Stiegenhaus sowie in einem angemieteten Hotelzimmer gekommen sein, wo mehrere Burschen mit dem Mädchen verkehrten. Sie sollen sich über ihre wiederholte Aussage, sie "wolle das nicht", hinweggesetzt haben. Die Angeklagten bestreiten das. Sie haben bisher behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen und sie hätten das Mädchen für über 14 gehalten.
Inwiefern das glaubwürdig ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung und obliegt dem Gericht. Dem Vernehmen nach soll die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien als weisungsbefugte Behörde auf der Anklageerhebung bestanden haben. Die Staatsanwaltschaft Wien soll nach APA-Informationen zunächst insofern Bedenken gehabt haben, als eine Anklage von Gesetzes wegen nur dann einzubringen ist, wenn die Anklagebehörde von einer Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent ausgeht.
Schon mehrere Verhandlungen zu betroffenem Mädchen
Im Fall des betroffenen Mädchens, die von Boulevardmedien unzutreffenderweise immer wieder als Opfer einer angeblichen Gruppenvergewaltigung bezeichnet wurde, ist die Staatsanwaltschaft bereits mit zwei Anklagen "baden" gegangen. Bei einem 16-Jährigen kam Anfang Dezember ein Schöffensenat am Landesgericht zum Schluss, dass es - wie in der Begründung betont wurde - "völlig einvernehmlichen" Sex und keine Gewalt gegeben habe. Für den Jugendlichen sei "nicht erkennbar" gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, hieß es. Anfang Jänner wurde ein 17-Jähriger nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in diesem Fall fest. Womöglich habe es bei dem Mädchen zwar "eine innere Ablehnung" gegeben. Es sei aber "nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war" und im Zweifel sei "nicht feststellbar", dass Gewalt angewendet worden sei, hieß es.
Verurteilt wurde allerdings der mittlerweile 18 Jahre alte Ex-Freund des Mädchens. Er fasste am 24. März wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Nötigung 15 Monaten bedingt aus, weil er nach ihrem 13. Geburtstag mehrfach einvernehmlichen Sex mit ihr hatte und in Kenntnis ihres noch kindlichen Alters war. Sex mit Personen unter 14 Jahren ist auch für Jugendliche verboten, wenn der Altersunterschied mehr als 36 Monate ausmacht.
Zusammenfassung
- Bereits zwei frühere Prozesse mit Bezug auf das Mädchen endeten mit Freisprüchen wegen Zweifeln an der Erkennbarkeit des fehlenden Einverständnisses, während ein Ex-Freund zu 15 Monaten bedingt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.