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Prozess um Prügelei zwischen Gärtnern am Friedhof Ottakring

10. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung am Friedhof Ottakring, bei der sie mit einer Schaufel bzw. einer Eisenstange aufeinander eingeschlagen hatten, sind am Donnerstag zwei Friedhofsgärtner am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der ältere der beiden, ein 47-jähriger bisher Unbescholtener, erhielt wegen schwerer Körperverletzung zwölf Monate bedingt, sein 42-jähriger Kollege wegen Körperverletzung vier Monate auf Bewährung. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die gewalttätigen Szenen hatten sich auf den Tag genau vor einem Jahr abgespielt, wobei in der Verhandlung für Prozessbeobachter nicht nachvollziehbar war, was die beiden Männer am 10. Juli 2024 derart gegeneinander aufgebracht hatte. Ausschlaggebend soll angeblich der Umstand gewesen sein, dass der Ältere seinem Kollegen offenbarte, dass er gemeinsam mit einer Frau an einem ganz bestimmten Ort in der Türkei Urlaub machen wollte. Das soll die religiösen Gefühle des Jüngeren verletzt haben, denen er mit Beschimpfungen und Beleidigungen in Richtung des 47-Jährigen Ausdruck verlieh, die dieser wiederum dem Vorgesetzten der beiden meldete.

Daraufhin eskalierte die Situation vollends. Der 42-Jährige soll zunächst zu einer Gartenschere gegriffen und Anstalten gemacht haben, damit auf seinen Kollegen loszugehen. Kurz danach soll er sich mit einer 50 Zentimeter langen Eisenstange bewaffnet haben, was den Jüngeren wiederum dazu bewog, sich mit einer Schaufel auszustatten. Mit den Werkzeugen droschen die Männer dann aufeinander ein.

Der von der Eisenstange getroffene 47-Jährige erlitt eine Prellung der linken Schulter sowie eine Rissquetschwunde auf der Stirn. Der Jüngere wurde schwerer verletzt. Er musste mit einem Bruch des Gelenkpfannenrandes am linken Schulterblatt und einem Rippenbruch stationär in einem Spital behandelt werden.

Vor einem Schöffensenat machten beide jeweils Notwehr geltend. Sie hätten sich jeweils gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff des anderen gewehrt. "Er hatte Angst um sein Leben", sagte Michael Babic, der Rechtsvertreter des 47-Jährigen (Kanzlei Rast Musliu). Sein Mandant leide bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, was Babic mit einem fachärztlichen Attest bestätigte. Der 42-Jährige hielt dem entgegen, er sei infolge der erlittenen Verletzungen nach wie vor nicht arbeitsfähig und befinde sich im Krankenstand.

Gericht billigte Angeklagten keine Notwehr zu

"Keinem kommt die Rechtfertigung der Notwehr zu," erklärte am Ende die Senatsvorsitzende. Beide Männer hätten sich bewaffnet und "im Rahmen der Aggressionen, in die sie sich hineingesteigert haben" von den Waffen Gebrauch gemacht.

Zusammenfassung
  • Das Gericht erkannte keine Notwehr an, da beide aktiv zur Eskalation beitrugen, und die Urteile sind rechtskräftig.