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Prozess um mit Rasierapparat halb blind geschlagenen Friseur

Heute, 12:18 · Lesedauer 3 min

Ein Streit unter zwei Friseuren mit fatalen Folgen für den älteren der beiden ist am Freitag am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Einem 28-Jährigen wurde absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolge angekreidet, weil er im Zuge eines Streits seinen Geschäftspartner mit einem eingeschalteten Rasierapparat halb blind geschlagen hatte. Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Seine Notwehr-Variante war aus Sicht des Gerichts nicht zu widerlegen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Der 28-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet.

Der Schlag - laut Staatsanwältin "gezielt und kräftig" gegen das linke Auge des 53 Jahre alten Opfers geführt - bewirkte einen Bruch des Nasengerüstes sowie eine Eröffnung des linken Augapfels, was zunächst einen gänzlichen Verlust der Sehkraft am linken Auge zur Folge hatte. Aus medizinischen Gründen musste später das Auge entfernt werden. Stattdessen bekam der 53-Jährige einen prothetischen Ersatz eingesetzt.

Die beiden Friseure waren eine konfliktgeladene Geschäftsbeziehung eingegangen, wie sich in der Verhandlung zeigte. Sie hatten gemeinsam das Geschäft übernommen, dürften aber miteinander nicht klar gekommen sein. "Er hat versucht, mich aus dem Geschäft zu entfernen. Da haben die Unstimmigkeiten begonnen. Er wollte mich aus der Partnerschaft draußen haben und das Geschäft selbst führen", schilderte der Angeklagte.

Schließlich einigte man sich, dass der 28-Jährige gegen eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro per 30. September ausscheiden sollte. Bis dahin bedienten die beiden Männer mit türkischen Wurzeln in dem kleinen Salon weiterhin ihre Kunden. Am 31. Juli schnitten sie Schulter an Schulter Kundschaften die Haare, als es zu einem hitzigen Wortgefecht kam.

Ausgangspunkt war der Vorwurf des einen, dass entgegen einer ursprünglichen Abmachung ausschließlich die Ehefrau des anderen wöchentlich den Salon reinigte. Während des laufenden Betriebs beschimpfte der Jüngere den 53-Jährigen, weil dessen Frau angeblich nie putzte. "Ich war respektlos. Ich habe ihn beleidigt. Ich habe ihn einen charakterlosen Mann und einen Lügner genannt", räumte der Angeklagte ein.

"Es ist unabsichtlich passiert"

Voller Zorn zugeschlagen zu haben, stellte er in Abrede. "Es ist unabsichtlich passiert", gab der 28-Jährige zu Protokoll, "leider hatte ich einen Rasierapparat in der Hand."

Während das Opfer davon ausging, dass gezielt auf sein linkes Auge geschlagen wurde, machten der Angeklagte und sein Verteidiger Michl Münzker Notwehr geltend. Der 53-Jährige habe ihm einen Faustschlag versetzen wollen, sagte der 28-Jährige: "Seine Faust hat meine Nase gestreift. Ich wollte mich schützen. Ich habe aus Angst und aus Reflex gehandelt." "Was soll er machen? Nach hinten konnte nicht ausweichen. Da war die Mauer", meinte Münzker. Sein Mandant habe "eine Faust auf sich zukommen gesehen", der andere Mann hätte "das doppelte Körpergewicht" gehabt: "Er wollte einen Schlag abwehren. Dass das so katastrophale Folgen hat, war nicht absehbar."

Am Ende des Beweisverfahrens kam das Gericht zum Schluss, dass die Version des Angeklagten im Zweifel nicht widerlegbar war. Die vorsitzende Richterin verwies in der Begründung auf unterschiedliche Aussagen von Zeugen, die ihren Angaben im Ermittlungsverfahren widersprochen bzw. diese nicht aufrecht erhalten hätten. Die Beweislage reiche nicht aus, um mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit von einem schuldhaften, auf einen Verletzungsvorsatz gerichteten Verhalten des Angeklagten auszugehen.

Zusammenfassung
  • Ein 28-jähriger Friseur wurde am Wiener Landesgericht im Zweifel freigesprochen, nachdem er seinen 53-jährigen Geschäftspartner bei einem Streit mit einem eingeschalteten Rasierapparat so schwer verletzte, dass dieser sein linkes Auge verlor.
  • Der Schlag führte zu einem Bruch des Nasengerüsts und zur Entfernung des linken Auges, das später durch eine Prothese ersetzt wurde.
  • Das Gericht sah die Notwehr-Variante des Angeklagten als nicht widerlegbar an, da die Zeugenaussagen widersprüchlich waren und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.