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Wien

Missbrauch von zwei Buben (8): Haft für 16-Jährigen

04. Mai 2025 · Lesedauer 4 min

Ein mittlerweile 16-jähriger Bursche ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer 21-monatigen, teilbedingten Haft verurteilt worden. Er soll sich im vergangenen Sommer an zwei Achtjährigen vergangen haben.

Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, in Wien-Donaustadt die Kinder ins Gebüsch gelockt, bedroht und sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen zu haben. Der 16-Jährige leugnete bis zuletzt.

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren sah das Gericht mit der teilbedingten Haft - sieben Monate muss der Bursche im Gefängnis verbringen - das Auslangen. Zudem wurde ihm für die Probezeit Bewährungshilfe und Psychotherapie auferlegt.

"Ihnen muss klar sein, ich werde Sie sehr genau beobachten", sagte Richterin Katharina Adegbite-Lewy. Er muss außerdem einem Opfer 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen.

Mildernd wurde sein bisheriger ordentlicher Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen. Da der Bursche gerade eine Lehre begonnen hat, könnte er Strafaufschub beantragen. Beide Parteien gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Angeklagter leugnete

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Vielmehr habe es sich um eine Wette gehandelt, schilderte er. Die Kinder hätten am 24. und 25. Juni 2024 mit dem damals 15-Jährigen in einer Parkanlage nahe einem Wohngebiet Fußball gespielt.

Wer verliert, so hätten es die Achtjährigen seiner Aussage nach vorgeschlagen, müsse sein Geschlechtsteil zeigen. "Mehr war nicht", sagte der Bursche dem Schöffensenat. Da er sich sicher war, dass er aufgrund seines Alters sowieso gewinnen werde, habe er sein OK gegeben.

Der 15-Jährige gewann tatsächlich das Match und die Kinder hätten ihre Wettschulden eingelöst. "Ich hab' gesagt, dass man das nicht macht. Sie sollen das unterlassen. Ich wollte gehen, aber sie wollten noch eine Runde spielen", sagte der angeklagte Wiener. Er habe zugestimmt, in der Hoffnung, "sie machen es nicht noch einmal."

Drittes Kind als angeblicher Zeuge

Am nächsten Tag seien die Drei wieder zusammengetroffen und es wäre wieder diese Wette am Laufen gewesen. Dieses Mal sei ein weiteres Kind dabei gewesen, das die Vorgänge beobachtet hätte, aber bisher keine Aussage machen wollte.

"Warum gehen Sie wieder mit ins Gebüsch, wenn Sie sagen, das macht man nicht?", fragte die Richterin. "Um zu sehen, ob sie sich es gemerkt haben", sagte der schmächtige Bursche.

Die Schilderungen der beiden Opfer klangen dahingehend ganz anders, wie die Staatsanwältin auch in ihrem Schlussplädoyer erläuterte. Die "tapferen Buben" hätten sehr genau geschildert, dass der 15-Jährige sie mit einer Schere bedroht und sie ins Gebüsch gezerrt habe.

Die Volksschüler trauten sich daraufhin, nicht mehr wegzulaufen und ließen die Handlungen über sich ergehen. Das Gericht schenkte den beiden am Ende Glauben. "Wir haben keinen Zweifel, dass das so stattgefunden hat", sagte die Richterin.

Bursche gab falschen Namen an

Belastet wird der angeklagte Bursche durch DNA-Spuren, die am Tatort entdeckt wurden. "Können Sie mir das erklären?", fragte die Richterin. Daraufhin schwieg der angeklagte Lehrling lange. Zudem stellte sich der 15-Jährige damals nicht mit richtigem Namen vor, sondern als "Paul Schwarz".

Einer der mittlerweile Neunjährigen hatte unter diesem Namen eine Handynummer abgespeichert. Über die Nummer wurde der nun Angeklagte ausgeforscht.

Der bisher unbescholtene 16-Jährige behauptete, dass er von den Kindern beschuldigt werde, weil diese glaubten, von Passanten im Gebüsch gesehen worden zu sein. "Jetzt schieben sie die Schuld auf mich", sagte der Verdächtige.

Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass der nun 16-Jährige auch das dritte Kind, das zunächst als Zeuge dabei war, ebenfalls missbraucht haben soll. Der unmündige Bub wurde am Montag zur Verhandlung geladen, um seine Aussage zu machen.

"Wir haben alle das Gefühl gehabt, da ist was passiert. Aber es reicht nicht für das Strafverfahren", sagte die Staatsanwältin und zog den Anklagepunkt das dritte Kind betreffend zurück.

Die Öffentlichkeit wurde bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Übergriffe aus Opferschutzgründen über weite Strecken von der Verhandlung ausgeschlossen. Für die Verhandlung wurde auch ein Fotografier- und Filmverbot verhängt.

Video: Ex-Polizist missbrauchte 12-Jährige

Zusammenfassung
  • Ein 16-jähriger Wiener wurde wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von zwei achtjährigen Buben zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, von denen er sieben Monate im Gefängnis verbringen muss.
  • Der Jugendliche bestritt die Vorwürfe und behauptete, es habe sich um eine Wette gehandelt, während DNA-Spuren am Tatort und die Aussagen der Opfer zu seiner Verurteilung führten.
  • Das Gericht ordnete Bewährungshilfe und Psychotherapie an, und der Angeklagte muss einem der Opfer 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen.