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Prozess nach homophober Attacke auf Männer in Wien

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Ein 35-Jähriger musste sich am Montag nach einem schwulenfeindlichen Angriff am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ursprünglich eingestellt. Das Strafverfahren wurde nun diversionell erledigt.

Nach einem homophoben Angriff hat sich ein 35-Jähriger am Montag am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt verantworten müssen. Er war in den Morgenstunden des 16. Juni 2019 in einem Fast-Food-Lokal am Praterstern drei jungen Männern begegnet, die sich am Heimweg von der Regenbogenparade befanden. Er beschimpfte und bespuckte sie und drohte ihnen mit Gewalt. Das Strafverfahren wurde diversionell erledigt.

Angeklagter war geständig 

Der Angeklagte war zu den inkriminierten Drohungen bzw. der Beleidigung geständig. In seiner Einvernahme machte er sinngemäß geltend, er habe grundsätzlich nichts gegen Homosexuelle, sei aber alkoholisiert gewesen und deshalb in Rage geraten. Die drei jungen Männer trugen Glitzer und Make-Up in den Regenbogenfarben und somit eine paradetypische Aufmachung. Am 15. Juni 2019 hatte in Wien die EuroPride stattgefunden. Wie das Rechtskomitee Lambda (RKL) am Dienstag in einer Aussendung berichtete und die Medienstelle des Bezirksgerichts auf APA-Anfrage bestätigte, wurde das Verfahren diversionell erledigt - der 35-Jährige wies keine einschlägigen Vorstrafen auf, entschuldigte sich bei zwei Betroffenen, die als Zeugen vernommen wurden, und war zu einer finanziellen Wiedergutmachung bereit.

Die zwei Betroffenen - der dritte Mann ist US-Staatsbürger und hält sich nicht mehr in Österreich auf - erhalten demnach jeweils 500 Euro. Sollte die Staatsanwaltschaft der Diversion zustimmen - der Sitzungsvertreter gab keine Erklärung ab - und sich der 35-Jährige während der festgesetzten Probezeit nichts zuschulden kommen lassen, wäre der Vorfall für ihn in strafrechtlicher Hinsicht endgültig erledigt.

Staatsanwaltschaft hatte Verfahren zunächst eingestellt - Landesgericht gab Fortführung statt

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung zunächst eingestellt, wie RKL-Präsident Helmut Graupner im Gespräch mit der APA bestätigte. Laut Graupner wurde dies damit begründet, dass der Täter alkoholisiert und verärgert gewesen sei und ihm keine Absicht nachgewiesen werden könne, dass er die Opfer in Furcht und Unruhe versetzen wollte. Das Landesgericht für Strafsachen gab in weiterer Folge jedoch einem Fortführungsantrag der Betroffenen statt und trug der Anklagebehörde auf, das Verfahren fortzusetzen.

Betroffener: "Das wichtigste ist, dass solche Hassdelikte nicht toleriert werden"

Einer der Betroffenen, der seinen Angaben zufolge schon öfter homophobe Übergriffe erleiden musste, zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert. "Das Wichtigste und Heilendste für mich ist, dass der Staat schlussendlich gehandelt und klargemacht hat, dass solche Hassdelikte nicht toleriert werden und nicht folgenlos bleiben. Auf diesen Tag werde ich noch lange zurückschauen", hielt er in einer vom RKL verbreiteten Stellungnahme fest. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass homophobe Delikte mit besonderer Sorgfalt und besonderem Nachdruck umfassend und erschöpfend untersucht und die Täter wirksam sanktioniert werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall Anlass ist für die Staatsanwaltschaften, diesem Menschenrecht in Zukunft konsequent zu entsprechen", merkte RKL-Präsident Graupner an, der in dem Verfahren als Rechtsbeistand der Betroffenen fungierte.

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  • Ein 35-Jähriger musste sich am Montag nach einem schwulenfeindlichen Angriff am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ursprünglich eingestellt. Das Strafverfahren wurde nun diversionell erledigt.

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