APA/APA/DANIEL SCHARINGER/DANIEL SCHARINGER

Prozess nach Gewölbeeinsturz mit zwei Toten in Schärding

09. Dez. 2025 · Lesedauer 1 min

Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, müssen sich am Mittwoch sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wirft ihnen in ihrem Strafantrag grob fahrlässige Tötung vor. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Die Angeklagten hätten es verabsäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen und Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen, lautet der Vorwurf. Die zwei zu Tode gekommenen Männer waren von herabstürzenden Deckenelementen verschüttet worden und konnten nach langer, komplizierter Suche nur mehr tot geborgen werden. Beide Arbeiter seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet gewesen und hätten zudem aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen, so die Staatsanwaltschaft.

Zusammenfassung
  • Nach dem tödlichen Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding im September 2024, bei dem zwei Bauarbeiter ums Leben kamen, stehen Bauherr und Bauunternehmer ab Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, keine qualifizierten Planungen und Berechnungen durch Fachleute veranlasst und keine ausreichenden Absicherungsmaßnahmen getroffen zu haben.
  • Beide verstorbenen Arbeiter waren nicht für gefährliche Tätigkeiten ausgebildet und hätten aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen, das mögliche Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.