Prozess nach Fahrt durch Fußgängerzone und gegen Pestsäule
Mangels Schuldfähigkeit wurde daher gegen den 36-Jährigen nicht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte stattdessen gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt, ein Schöffensenat gab dem Folge. Als Anlasstat wurde vom Gericht jedoch eine schwere Nötigung angenommen.
Verteidiger Daniel Strauss war mit der Entscheidung nicht einverstanden. Er meldete dagegen Rechtsmittel an.
"Ich hab' das getan", meinte der 36-Jährige, der sich vor Gericht krankheitseinsichtig und behandlungswillig präsentierte. Er habe den unversperrten Kastenwagen bei einer Baustelle wahrgenommen und "das Gefühl, der Schlüssel steckt für mich" gehabt. Daher habe er das Fahrzeug in Betrieb gesetzt. Er habe während der Fahrt und darüber hinaus "in meinem ganzen Leben nie die Idee gehabt, dass ich jemanden verletzen kann", betonte der 36-Jährige.
Vor der Fahrt hatte der psychisch Kranke sechs Bier getrunken: "Ich hab' mir kurz eine Jause geholt an der Tankstelle." Den Menschen, die damals in der Fußgängerzone unterwegs waren, sei mehr als nur mulmig geworden, als der Kastenwagen mit teilweise aufheulendem Motor entgegenkam, betonte die Staatsanwältin: "In Zeiten von Terroranschlägen ist bei allen ein entsprechendes Bewusstsein präsent."
"Ich geb zu, Autofahren tu ich gern"
"Ich geb zu, Autofahren tu ich gern", gab der 36-Jährige in seiner Einvernahme an. Auch wenn er derzeit keinen Führerschein sein eigen nenne, sei er "ein guter Autofahrer". Grundsätzlich sei sein Vorgehen, wenn auch vorsichtig und angeblich teilweise hupend durch die Fußgängerzone zu fahren, "irre" gewesen, räumte der Mann ein: "Es tut mir leid, dass ich so viel Aufwand generiert habe."
Es war nicht die erste Aktion, mit der der Mann für Aufsehen gesorgt hatte. Davor war er in eine Kaserne in Salzburg eingedrungen und hatte dort ein im Keller abgestelltes Oldtimer-Feuerwehrauto entwendet, um damit "auf Weltreise zu gehen", wie er später bei seiner Anhaltung der Polizei schilderte. Angehörige des Mannes hatten die Exekutive verständigt.
Zusammenfassung
- Am 3. März 2025 fuhr ein 36-Jähriger mit einem gestohlenen Kastenwagen und ohne Führerschein mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone am Graben in Wien und kollidierte mit dem Sockel der Pestsäule.
- Vor der Tat hatte der Angeklagte sechs Bier konsumiert, zeigte sich vor Gericht einsichtig und behandlungswillig, und der Verteidiger legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein.