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Prozess gegen Ärztin wegen falschem amputiertem Bein in Linz

Die Amputation des falschen Beines eines 82-Jährigen im Klinikum Freistadt im Mai dieses Jahres hat ein gerichtliches Nachspiel. Die behandelnde Ärztin muss am 1. Dezember wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor das Linzer Landesgericht, informierte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Der Medizinerin drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Aufgrund seiner Vorerkrankungen waren beide Beine des Patienten beeinträchtigt. Beim linken musste eine Oberschenkelamputation durchgeführt werden. Vor der Operation markierte die Angeklagte aber offenbar das falsche Bein, was niemandem auffiel. Erst zwei Tage nach den Eingriff war beim Verbandswechsel die fatale Verwechslung entdeckt worden. Das Klinikum zeigte sich "tief betroffen", der Fehler sei aufgrund menschlichen Versagens passiert. Die oö. Gesundheitsholding sicherte zu, man werde sich um "transparente" Aufklärung kümmern. Zudem wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt, die zur Anklage führte. Zudem erließ die Gesundheitsholding eine Dienstanweisung, die Mitarbeiter zu noch genaueren Sicherheitschecks anhält. Dem betagten Patienten musste noch das zweite Bein abgenommen werden.

Noch keine Entscheidung gibt es bei einem zweiten mutmaßlichen Behandlungsfehler. Im Linzer Kepler Uniklinikum war im Jänner einem Patienten irrtümlich die gesunde Prostata entfernt worden. Bei zwei Patienten mit Verdacht auf ein Prostata-Karzinom waren Biopsien (Gewebeproben, Anm.) durchgeführt worden. Die entnommenen Proben gingen zur Diagnostik an eine Pathologie in Erlangen (Deutschland). Die Befunde dort ergaben, dass einer der beiden Männer an einem Prostata-Karzinom litt, der andere jedoch keine Auffälligkeiten bei der Biopsie zeigte. Allerdings dürfte dort die folgenschwere Verwechslung passiert sein. Aufgefallen war der Irrtum, da im Anschluss an den Eingriff die entfernten Gewebeteile neuerlich pathologisch untersucht wurden. Dabei stellte sich eine Diskrepanz zum ursprünglichen Biopsiebefund heraus, die auf die Probenvertauschung hindeutete.

Die Staatsanwaltschaft Linz nahm wie im Fall des falsch amputierten Beines Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung auf, hat den Akt inzwischen aber an die Staatsanwaltschaft nach Nürnberg/Erlangen abgetreten, teilte Breiteneder mit. Näheres war ihr bisher nicht bekannt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Amputation des falschen Beines eines 82-Jährigen im Klinikum Freistadt im Mai dieses Jahres hat ein gerichtliches Nachspiel.
  • Die behandelnde Ärztin muss am 1. Dezember wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor das Linzer Landesgericht, informierte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder.
  • Dem betagten Patienten musste noch das zweite Bein abgenommen werden.