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Prozess: Fellner verliert Medienklage

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Der "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner muss sich nach dem Prozess am Arbeitsgericht, nun auch am Straflandesgericht Wien äußern. Gegenstand des Prozesses war Fellners veröffentlichte Gegendarstellung der Geschehnisse. Wie Medien berichten, verlor der Medienmacher die Klage.

Fellner wird von einer ehemaligen Mitarbeiterin, Raphaela Scharf, vorgeworfen, er habe sie bei einem Fotoshooting 2019 "begrapscht" und sie mehrmals sexuell belästigt. Fellner selbst bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sie als "absurd und erfunden". Fellner spricht von einer "Racheaktion", weil Raphaela Scharf entlassen worden sei und klagte auf Unterlassung der Vorwürfe. Der Prozess wurde vertagt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. 

Nach dem Prozess am Arbeitsgericht veröffentlichte Fellner seine Darstellung der Geschehnisse auf "oe24.at". Gegen diese Gegendarstellung klagte der Anwalt von Raphaela Scharf, Michael Rami, den Medienmacher. Laut dem Anwalt würde Fellner die Tatsachen auf "verzweifelte Weise" verdrehen, heißt es laut einem Bericht der "Kronen Zeitung".

Vor Gericht bekam der Anwalt recht. Fellner muss nun eine gerichtliche Gegendarstellung veröffentlichen, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

Im Mai zog Fellner Teile seiner Klage gegen Ex-Mitarbeiterin Raphaela Scharf zurück.

ribbon Zusammenfassung
  • Der "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner muss sich nach dem Prozess am Arbeitsgericht, nun auch am Straflandesgericht Wien äußern.
  • Gegenstand des Prozesses war Fellners veröffentlichte Gegendarstellung der Geschehnisse.
  • Laut dem Anwalt würde Fellner die Tatsachen auf "verzweifelte Weise" verdrehen, heißt es laut einem Bericht der "Kronen Zeitung".
  • Vor Gericht bekam der Anwalt recht. Fellner muss nun eine gerichtliche Gegendarstellung veröffentlichen, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

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