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Prozess: 27-Jähriger wollte Darknet-Killer für neuen Freund der Ex

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Ein 27-Jähriger steht in Graz vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, dass er den neuen Freund seiner Ex habe beseitigen lassen wollen. Er soll einem Bekannten 10.000 geboten haben, damit dieser einen Auftragsmörder im Darknet findet.

Der Beschuldigte leugnete alles, wurde aber am zweiten Prozesstag von Zeugen schwer belastet.

Seit Dienstag muss sich der Landwirt vor einem Geschworenensenat verantworten. Er konnte nicht ertragen, dass seine Ex-Freundin wieder einen Partner hatte. Also beauftragte er einen Bekannten, im Darknet jemanden zu finden, der einen tödlichen Autounfall mit dem Rivalen inszenieren sollte. Dafür stellte er ihm 10.000 Euro oder wahlweise sein Auto - das eigentlich der Mutter gehörte - in Aussicht.

"Treuetest": Frau sollte neuen Freund verführen

Zuerst aber entstand der Plan, den Nebenbuhler von einer anderen Frau verführen zu lassen und so die Beziehung zu torpedieren. Der Bekannte hatte als "Treuetesterin" eine Ex-Freundin bei der Hand und vermittelte sie dem Landwirt, der dafür 3.000 Euro zahlen wollte. "Welches Mädel gibt sich für so was her? Das ist ja Prostitution", empörte sich die beisitzende Richterin. "3.000 Euro für eine Nummer, das ist Edelprostitution. Da können's 30 Prostituierte in Graz für eine schnelle Nummer kaufen", rechnete Richter Helmut Wlasak dem Zeugen vor. Doch der "Treuetest" klappte nicht, der neue Freund tauschte zwar intime Fotos mit der Frau aus, traf sich aber nicht mit ihr.

"Jemanden finden, der ihn wegräumt"

"Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt", erzählte der Zeuge. "Was heißt das?", hakte der Richter nach. "Man findet jemanden, der ihn umbringt", ließ der Befragte keine Zweifel offen. Der Landwirt hatte das in seiner Einvernahme stets bestritten. Dass es dem 27-Jährigen ernst war, daran hatte der Bekannte keine Zweifel. "Er hat immer wieder nachgefragt, ob ich schon jemanden habe." Irgendwann erfuhr die Freundin des potenziellen Opfers von dem Plan und schaltete die Polizei ein.

Auch der junge Mann, der "weggeräumt" hätte werden sollen, kam als Zeuge. "Er hat sie immer unterdrückt und wollte, dass sie mehr zuhause ist", schilderte er die vorige Beziehung seiner nunmehrigen Partnerin. Der Beschuldigte "hat keine Ruhe gegeben, er wollte nicht einsehen, dass sie jetzt mit mir zusammen ist". Er schrieb ihr, sie solle das "Milchbubi" verlassen. Doch die Frau blieb bei ihrem neuen Freund und der Ex landete im Juni 2021 in Untersuchungshaft, wo er sich immer noch befindet.

Treuetesterin solle "versaut" chatten

Die "Treutesterin" war ebenfalls als Zeugin geladen. Sie hatte eine Beziehung mit jenem Burschen, der im Darknet den Killer suchen sollte. Sie bekam vom Angeklagten den Auftrag, sich an den neuen Partner seiner Ex-Freundin heranzumachen. "Ich sollte auf Snapchat eher versaut mit ihm chatten und Bilder verlangen". Diese bekam sie auch, will selbst aber "nur ein Foto vom Oberkörper mit BH" verschickt haben. "Ich hätte ihn aufreißen sollen", doch der Mann wollte sich nicht mit ihr treffen.

Als weitere Zeugin wurde die vorige Freundin des Beschuldigten gehört. Sie beschrieb den Angeklagten als "besitzergreifend". Er habe auch mehrmals mit Suizid gedroht und nach der Trennung noch Pornobilder verschickt, "damit ich sehe, was ich versäume".

Ein Urteil wurde für Donnerstag avisiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 27-Jähriger steht in Graz vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, dass er den neuen Freund seiner Ex habe beseitigen lassen wollen. Er soll einem Bekannten 10.000 geboten haben, damit dieser einen Auftragsmörder im Darknet findet.
  • Der Beschuldigte leugnete alles, wurde aber am zweiten Prozesstag von Zeugen schwer belastet.
  • Zuerst aber entstand der Plan, den Nebenbuhler von einer anderen Frau verführen zu lassen und so die Beziehung zu torpedieren.
  • "Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt", erzählte der Zeuge. "Was heißt das?", hakte der Richter nach. "Man findet jemanden, der ihn umbringt", ließ der Befragte keine Zweifel offen.
  • Ein Urteil wurde für Donnerstag avisiert.

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