APA/APA (dpa)/Julian Stratenschulte

"Problemwolf" in Salzburg darf nicht abgeschossen werden

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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat jetzt den Bescheid zum Abschuss eines "Problemwolfes" auf der Tofernalm im Großarltal aufgehoben. Der Beschwerde des WWF und des Naturschutzbundes Österreich gegen den Bescheid, den die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Juni 2020 ausgestellt hatte, wurde stattgegeben. Im Sommer 2019 tötete das Raubtier 24 Schafe und drei Rinder. Weitere Nutztiere wurden vermisst. Der Wolf dürfte allerdings längst weitergezogen sein.

Das Tier wurde auf Basis des Salzburger Wolfsmanagementplans als "Problemwolf" eingestuft. Die Agrargemeinschaft Tofernalm hatte den Antrag auf "Entnahme" des Wolfes gestellt. Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, zeigte sich von der Aufhebung des Bescheides "ehrlich gesagt wenig überrascht", wie er am Montag erklärte. Das Landesverwaltungsgericht habe festgestellt, dass den Antrag auf "Entnahme" des Wolfes der Jagdinhaber, nicht die Agrargemeinschaft stellen hätte sollen, erläuterte Stock.

"Die Behörde hätte dann einen jagdbehördlichen Auftrag erteilen müssen", so der Wolfsbeauftragte. Dies sei aber Theorie, denn der Bescheid wäre ohnehin nur bis 31. Dezember gültig gewesen und "der Wolf ist vermutlich schon über alle Berge". Die DNA des Problemwolfes vom Großarltal sei im Frühling 2020 zuletzt am Gerlos festgestellt worden, das sei mehr als 100 Kilometer von Großarl entfernt.

Wäre der Beschwerde gegen den Abschussbescheid nicht stattgegeben worden, so wäre es der erste genehmigte Abschuss eines Wolfs in Österreich gewesen, nachdem sich die streng geschützten Tiere hierzulande wieder angesiedelt haben. Der Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes kann aber noch bekämpft werden. Die Frist für die Einbringung einer Beschwerde gegen die Aufhebung des Bescheides beträgt sechs Wochen.

"Der Rechtsstaat ist zu akzeptieren", kommentierte heute Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) die Aufhebung des Abschussbescheides. "Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es cirka 25.000 Wölfe in Europa gib. Experten rechnen in sieben Jahren mit 100.000. Ich mag mir nicht ausmalen, wie schwierig unsere Land- und Almwirtschaft wird. Da brauchen wir eine praktikable Lösung."

Der Landesrat hatte eine Änderung des europäischen Schutzstatus des Wolfs gefordert. Die Voraussetzungen, einen Problemwolf zu "entnehmen", seien so umfangreich, dass dies "in der Praxis in Wahrheit gar nicht umsetzbar ist". Er wünscht sich von der Europäischen Union einen angemessenen Rahmen, um auf nationaler Ebene einen Spielraum für individuelle Regelungen zu haben. "Dieser Wolf hat im Großarltal großen Schaden angerichtet, so wird es für die Almbauern fast unmöglich zu wirtschaften."

Schwaiger möchte gemeinsam mit der ARGE Alp und den Mitgliedstaaten des Ostalpenraumes noch stärker gemeinsam auftreten, um "durch Druck in Brüssel beziehungsweise auf die Kommission" ein Umdenken zu erwirken. "Persönlich bin ich insofern enttäuscht, da wir von Landesseite den betroffenen Bergbauern in dieser so schwierigen Situation nicht besser helfen können."

Der WWF und der Naturschutzbund haben die Aufhebung des Abschussbescheides heute begrüßt. Das
Landesverwaltungsgericht habe damit den strengen Schutzstatus der Wölfe bestätigt, wurde in einer Aussendung erklärt. Der Abschussbescheid habe nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch inhaltliche Mängel, betonten WWF-Wolfsexperte Christian Pichler und Lucas Ende vom Naturschutzbund. "Die Entscheidung des Gerichts ist ein Weckruf für die Politik. Fachgerechter Herdenschutz ist und bleibt alternativlos."

Die beiden Naturschutzorganisationen forderten eine Herdenschutz-Offensive der Salzburger Landesregierung, um auf die nächste Almsaison rechtzeitig vorbereitet zu sein. Österreichs Nachbarländer wie die Schweiz würden seit Jahren zeigen, wie möglichst konfliktarmes Zusammenleben gelingen könne. "Daher muss auch Salzburg nachziehen, anstatt wirkungslose Abschussdebatten zu führen."

Bevor ein Wolfsabschuss zulässig sei, schreibe europäisches Recht den Einsatz gelinderer Mittel wie Herdenschutzmaßnahmen vor. Der ursprüngliche Abschussbescheid sei jedoch den Nachweis schuldig geblieben, warum Herdenschutz keine Alternative sei und behaupte nur, dass dies wirtschaftlich unmöglich sei. "Die Europäische Union hat den Weg für eine 100-prozentige Förderung von Schutzmaßnahmen längst freigemacht. Dass das Land Salzburg von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch macht und Herdenschutz in der betroffenen Region bisher unversucht blieb, rechtfertigt keine Ausnahme vom strengen Schutz der Wölfe", betonte Pichler.

Wölfe könnten nicht zwischen erlaubter Beute wie Wildtieren und verbotener Beute wie Nutztieren unterscheiden, solange sie nicht durch Zäune oder Hunde abgeschreckt werden, meinte Ende. "Keines der gerissenen Tiere im Großarltal war entsprechend der Mindestanforderungen geschützt." Ein Abschuss sei daher nicht gerechtfertigt gewesen und würde auch künftig keine Sicherheit für Weidetiere bringen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat jetzt den Bescheid zum Abschuss eines "Problemwolfes" auf der Tofernalm im Großarltal aufgehoben.
  • Der Beschwerde des WWF und des Naturschutzbundes Österreich gegen den Bescheid, den die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Juni 2020 ausgestellt hatte, wurde stattgegeben.
  • "Keines der gerissenen Tiere im Großarltal war entsprechend der Mindestanforderungen geschützt."

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