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Portal zur Zahlung der Eintrittsgebühr in Venedig online

Heute, 11:52 · Lesedauer 2 min

In Venedig ist seit Dienstag das Online-Portal zur Buchung und Bezahlung des Zugangsentgelts für das Jahr 2026 freigeschaltet. Die Abgabe gilt ab dem 3. April. Über die Website www.cda.ve.it sind Informationen und Reservierungen möglich. Wie die Gemeinde am Dienstag bestätigte, soll das Eintrittsgeld 2026 an 60 Tagen, zwischen dem 3. April und dem 26. Juli, gezahlt werden. 2025 war es an 54 Tagen zu zahlen, im Jahr 2024 nur an 29 Tagen.

Die Gebühr beträgt fünf Euro für Besucher, die spätestens bis zum viertletzten Tag vor dem geplanten Besuch zahlen. Wer innerhalb der letzten vier Tage vor dem Zutritt bucht, muss zehn Euro entrichten. Ziel der Staffelung ist es, frühzeitige Reservierungen zu fördern und die Steuerung der Besucherströme zu verbessern.

Mit der Entrichtung der Gebühr laden sich Touristen über das Internet einen QR-Code aufs Handy. Andernfalls drohen bei Kontrollen in der Lagunenstadt bis zu 300 Euro Strafe.

Die Maßnahme bleibt auch 2026 testweise in Kraft. Die Gemeinde will auf Grundlage der Erfahrungen über eine mögliche dauerhafte Einführung entscheiden. Nicht angewendet wird das Zugangsentgelt auf die kleineren Inseln der Lagune. Von Registrierung und Zahlung befreit sind unter anderem Bürger mit Wohnsitz in der Region Venetien, Studierende und Pendler.

Befürworter sehen die Maßnahme als symbolisches Zeichen: Venedig sei fragil und müsse geschützt werden. Kritiker bemängeln die zahlreichen Ausnahmen und das Fehlen einer verbindlichen Besucherobergrenze. In der Altstadt leben heute weniger als 50.000 Menschen, während Millionen von Touristinnen und Touristen die Stadt jährlich besuchen.

Zusammenfassung
  • Ab 3. April 2026 müssen Besucher an 60 Tagen eine Eintrittsgebühr für Venedig entrichten, die über ein neues Online-Portal buchbar ist.
  • Die Gebühr beträgt 5 Euro bei frühzeitiger Buchung und 10 Euro bei kurzfristiger Reservierung, wobei ein QR-Code als Nachweis dient und bei Verstößen bis zu 300 Euro Strafe drohen.
  • Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Einwohner der Region Venetien, Studierende und Pendler, während die Maßnahme weiterhin testweise gilt und eine dauerhafte Einführung geprüft wird.