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Patienten im Wiener AKH bestohlen - Teilbedingte Haftstrafen

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"Diebstähle kommen vor. Aber nicht so oft. Nicht jeden Tag", hat eine Stationssekretärin des Wiener AKH am Dienstag am Wiener Landesgericht erklärt. Der Verdacht, dass im Kreis der Spitalsmitarbeiter "Langfinger" ihr Unwesen treiben könnten, bestätigte sich, nachdem das AKH die Polizei eingeschaltet und man gezielt Bargeld als "Köder" ausgelegt hatte. Am Ende konnten drei Patiententräger überführt werden, die nun zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Die drei Männer im Alter zwischen 22 und 24 Jahren waren umfassend geständig. Der Haupttäter hatte innerhalb weniger Wochen 33 Patientinnen und Patienten bestohlen, wobei einer der beiden Mitangeklagten jeweils Schmiere stand und aufpasste, dass keiner störte, wenn der Dieb ans Werk ging. Der 23-Jährige nutzte Gelegenheiten, wenn sich die Hospitalisierten kurz nicht im Zimmer befanden, oder er drehte sie einfach auf die Seite und nahm ihre Geldbörsen an sich. Insgesamt erbeutete er rund 7.000 Euro, für seine zwei Mittäter fielen 1.900 bzw. 3.700 Euro ab.

"Das waren durchwegs alte Leute, die pflegebedürftig sind. Sie haben die Hilflosesten der Hilflosen bestohlen", zeigte sich Richterin Martina Krainz in der Urteilsbegründung empört. Die drei Täter hätten "die Hilflosigkeit der Opfer ausgenutzt, die im Spital kaum die Möglichkeit hatten, sich zu schützen".

Der Haupttäter fasste 17 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt aus. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die ebenfalls nicht Vorbestraften bekamen 15 bzw. zwölf Monate, davon je vier Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die drei Männer, die im Dezember in U-Haft genommen wurden, nahmen ihre Strafen an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Die drei Männer im Alter zwischen 22 und 24 Jahren waren umfassend geständig.
  • Insgesamt erbeutete er rund 7.000 Euro, für seine zwei Mittäter fielen 1.900 bzw. 3.700 Euro ab.
  • Der Haupttäter fasste 17 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt aus.
  • Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
  • Die ebenfalls nicht Vorbestraften bekamen 15 bzw. zwölf Monate, davon je vier Monate unbedingt.