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"Parkplatz-Abzocke": Auch Gerichtsgebühren sollen sinken

Heute, 08:29 · Lesedauer 2 min

Um der "Parkplatz-Abzocke" einen Riegel vorzuschieben, plant das Justizministerium neben den entsprechenden Anwaltstarifen nun auch die Gerichtsgebühren zu begrenzen. Eine Sprecherin von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bestätigte der APA einen Bericht der "Presse" (Freitagsausgabe). Die Regierungsvorlage soll kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden, so die Hoffnung im Ministerium. Ziel ist es, missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen.

Dabei geht es um Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung eben dieser 400 Euro und mehr fordern - in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.

Im September hatte die Bundesregierung deshalb angekündigt, durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Dadurch soll es Betroffenen leichter werden, den für sie aussichtsreicheren Weg über die Gerichte zu gehen. Das gleiche Ziel verfolgt auch die nun bekannt gewordene Senkung der Gerichtsgebühren. Weiters soll man künftig bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen können, was bisher ausgeschlossen war.

"Dazu läuft die finale politische Abstimmung", heißt es in einem Statement des Justizministeriums gegenüber der APA. "Unser Ziel ist die Beschlussfassung durch den Nationalrat noch in diesem Jahr." Man wolle eine "sachgerechte Differenzierung": Gerechtfertigte Besitzstörungen könnten weiterhin eingeklagt werden und würden sich "nach den bisherigen Kostenregeln" richten.

Zusammenfassung
  • Das Justizministerium will durch eine Begrenzung von Anwaltstarifen und Gerichtsgebühren gegen missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen vorgehen, bei denen Grundbesitzer oft 400 Euro oder mehr fordern.
  • Der Anwaltstarif für solche Fälle soll auf rund 100 Euro gesenkt werden, und auch die Gerichtsgebühren werden angepasst, damit Betroffene leichter den Rechtsweg beschreiten können.
  • Die Regierung plant, die Vorlage kommende Woche im Ministerrat zu beschließen, mit dem Ziel, die neuen Regelungen noch dieses Jahr im Nationalrat zu verabschieden.