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OLG Linz bestätigte Strafe für Ernst August von Hannover

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Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen Prinz Ernst August von Hannover das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Der Welfenprinz hatte nach einem Ausraster im Almtal im Landesgericht Wels zehn Monate bedingte Haft ausgefasst. Die verhängten Weisungen hob das OLG allerdings auf. Der Prinz, der nicht persönlich zur Verhandlung erschienen war, darf sich damit rechtskräftig wieder an seinem Wohnsitz in Grünau aufhalten.

Er wolle ein "weiteres Medienspektakel" vermeiden, ließ der Welfe das Gericht schriftlich wissen, warum er nicht persönlich anwesend sei. Anwalt Otto Dietrich führte zum Nichterscheinen seines Mandanten zudem an, dass dieser Hochrisikopatient sei und coronabedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden wolle. Sein Gesundheitszustand habe sich aber stark gebessert. "Er möchte seine Ruhe haben und sich seiner Genesung widmen".

Die Privatbeteiligtenzusprüche von dreimal 500 Euro wurden bisher noch nicht bezahlt, wurde im Prozess bekannt. Dietrich regte eine Diversion an, die Oberstaatsanwaltschaft lehnte dies aber ab, einerseits weil es sich "um eine Reihe von Tathandlungen zu verschiedenen Zeitpunkten" handle und andererseits aus generalpräventiven Gründen.

Der 67-Jährige war im März schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin mit einem Baseballschläger sowie Angestellte bedroht und mit einem Verkehrszeichen eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zehn Monaten bedingter Haft. Darüber hinaus erhielt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Auf die Weisungen - vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen - hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco empört reagiert. Er berief gegen das Urteil - sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafhöhe und legte Beschwerde gegen die Weisungen ein.

Der Richtersenat am OLG sah keinen Grund, an dem erstinstanzlichen Urteil zu rütteln und gab der Berufung des Welfen nicht Folge. Es bleibt damit bei zehn Monaten bedingt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es der Prinz zu allen Tatzeiten nicht nur Tabletten eingenommen, sondern auch Alkohol konsumiert hatte. Es hätte ihm klar sein müssen, dass das zu unerwünschten Wechselwirkungen führen kann.

Allerdings erging der Beschluss, dass die Weisungen aufgehoben werden. Damit darf Ernst August nun u.a. wieder seinen Hauptwohnsitz betreten - eine Einschränkung, die seine Verteidigung besonders kritisiert hatte. Rein juristisch hätte er auch in den vergangenen Monaten dort auftauchen dürfen, weil die zuvor gültigen vorläufigen Weisungen bereits im Sommer vom OLG aufgehoben worden waren. Er soll aber nie dort gewesen sein, hieß es in der Verhandlung.

Generell ist der Adelige an der juristischen Front derzeit stark beschäftigt: Neben dem Berufungsprozess in Linz liegt beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht noch seine Beschwerde gegen ein vorläufiges Waffenverbot, das er nach den Vorfällen in Grünau ausgefasst hat.

Ein Prozess am Donnerstag in Hannover, zu dem der Welfenprinz persönlich erscheinen muss, ist laut Berichten deutscher Medien vertagt worden. Dort streitet Ernst August Prinz von Hannover mit seinem Sohn, dem gleichnamigen Erbprinzen, um das Schloss Marienburg.

Das Oberhaupt der Welfen will die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt er seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung an seinen Sohn infolge "groben Undanks". Ursprünglich hatte der 38-Jährige die ehemalige Sommerresidenz der Welfen wegen der hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft angehäuft hatte, für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen Prinz Ernst August von Hannover das Urteil des Erstgerichtes bestätigt.
  • Der Welfenprinz hatte nach einem Ausraster im Almtal im Landesgericht Wels zehn Monate bedingte Haft ausgefasst.
  • Ein Prozess am Donnerstag in Hannover, zu dem der Welfenprinz persönlich erscheinen muss, ist laut Berichten deutscher Medien vertagt worden.

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