APA/GEORG HOCHMUTH

"Oida, scho wieder a Toter": Prozess um tödliche Vergewaltigung und Drogen

13 Vorstrafen und zwei Leichen. Darum ging es bei einem Prozess, der am Freitag am Wiener Landesgericht startete. PULS 24 liegt die Anklageschrift vor, laut Staatsanwaltschaft gebe es "zig Beweise". Der Angeklagte, der eine hochgradige Persönlichkeitsstörung haben soll, bekannte sich "nicht schuldig".

"Wie beseitigt man Leichengeruch", soll ein 53-jähriger Österreicher am 7. Oktober 2021 gegoogelt haben. Sechs Tage davor soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Wien-Penzing einen 43 Jahre alten Mann unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Letztlich soll er ihm eine Überdosis Liquid-Ecstasy gespritzt und ihn damit getötet haben.

Polizei kam zwei Mal vorbei

Wochen später kam die Polizei zwei Mal wegen Geruchsbelästigung. Der Angeklagte behauptete, ein Rohr sei verstopft, deshalb stinke es. Die Polizei fand sich damit ab und ging nicht in die Wohnung. Nur eine Anzeige wegen gefundenem Cannabis soll er ausgefasst haben. Am 25. Oktober stellte er sich dann aber selbst bei der Polizei.

Vor Gericht sprach sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger von einer "dummen Aneinanderreihung von Umständen, dass der zu Tode gekommen ist". Es gebe "keinen Beweis" für das, was die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten vorwirft: nämlich Raub, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Anklägerin hingegen sprach von "zig Beweisen". 

PULS 24 liegt die Anklageschrift in dem Fall vor. Sein Opfer soll er über eine Dating-App für Homosexuelle kennengelernt haben. Sie verabredeten sich zu einem "Chem-Sex-Treffen" - durch Drogen soll dabei der Geschlechtsverkehr intensiviert werden. Das spätere Opfer, ein 43-jähriger Iraker, kam bereits high in die Wohnung des Angeklagten. Dort soll ihm laut Anklage vom 53-Jährigen noch mehr Liquid Ecstasy verabreicht und Mephedron gespritzt worden sein. 

Flachbildfernseher geholt

Das spätere Opfer wurde am Bett des Angeklagten ohnmächtig. Der Tatverdächtige soll sich unterdessen selbst dabei gefilmt haben, wie er den Ohnmächtigen vergewaltigt haben soll. Danach soll er den Wohnungsschlüssel des Angeklagten genommen und mit einem Taxi in dessen Wohnung gefahren sein. Von dort holte er einen Flachbildfernseher und transportierte diesen wieder in seine Wohnung zurück. Wieder soll er sich dann bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung gefilmt haben. Auf den Aufnahmen soll noch ein Röcheln des Opfer zu hören sein. In der folgenden Nacht starb der 43-Jährige, laut Anklage an einer Überdosis.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte wusste wegen seiner Erfahrungen mit "Chem-Sex", dass die Dosis zum Tod führen kann. 

Vor Gericht behauptete der 53-Jährige: : "Er hat Crystal Meth gesnieft." Während er kurz in der Küche war, habe sich der Mann auch noch Liquid Ecstasy "eine g'haut". Dass der 43-Jährige gestorben ist, habe er erst in der Früh gemerkt, als er wieder mit ihm intim werden wollte. "Da hab ich mir gedacht 'Oida, da gibt's ja nicht. Oida, scho' wieder a Toter'". Dass der Tote - der Rechtshänder war - einen verkürzten rechten Arm hatte und deswegen laut Anklägerin nicht in der Lage gewesen sei, sich selbst etwas zu spritzen, ignorierte der Angeklagte bei seiner Version.

"Scho wieder a Toter"

Die Leiche versteckte der Angeklagte unter Müllsäcken und in einer Couchlade, hatte weitere Sex-Treffen in der Wohnung, verbrannte Dokumente des Toten und habe "drei Wochen verbotene Substanzen genommen, um den Alltag bewältigen zu können", wie er selbst vor Gericht sagte.

"Scho' wieder a Toter", dachte sich der Angeklagte wohl, weil schon im Mai 2021 eine Leiche bei ihm in der Wohnung gefunden wurde, wie beim Prozess am Wiener Landesgericht überraschend aufkam. Dieser Todesfall war allerdings nicht Teil des Prozesses. Auch damals habe es offenbar ein Sex-Treffen gegeben. Die Causa wurde allerdings als "bedenklicher Todesfall" eingestuft, da dem 53-Jährigen in diesem Fall nicht nachweisbar war, zum Tod durch Drogen beigetragen zu haben. 

Weiteres Sex-Treffen blieb bei Raub

Teil des Verfahrens war hingegen noch eine weitere mutmaßliche Tat - die ohne Todesfall endete. Raub wird dem Angeklagten aber auch dabei vorgeworfen. Im Juni 2021 - also zwischen den beiden Todesfällen - habe er wieder eine Verabredung zu einem Chem-Sex-Treffen gehabt. Sein Gastgeber hat ihn allerdings als "unsympathisch" und "ungepflegt" empfunden und nur einen Drink mit ihm nehmen wollen.

Der Angeklagte habe aber Drogen in das Glas des Gastgebers geworfen und ihn, als dieser ohnmächtig war, ausgeraubt, so der Vorwurf. Um Bargeld und Wertsachen in der Höhe von insgesamt 18.000 Euro soll es dabei gehen. Das Opfer erwachte erst Stunden später aus dem Dämmerzustand. Der Angeklagte stritt vor Gericht auch diesen Vorwurf ab. Das mutmaßliche Opfer wird am kommenden Dienstag aussagen. An diesem Tag soll auch das Urteil fallen. 

13 Vorstrafen - auch wegen toter Tiere

Die Staatsanwaltschaft fordert zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist er zwar zurechnungsfähig, weist aber eine hochgradige kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn äußerst gefährlich macht. Ohne die im Maßnahmenvollzug vorgesehenen haftbegleitenden therapeutischen Behandlungen wären nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten.

Der Mann hat 13 Vorstrafen - unter anderem, weil er Anfang der 90er-Jahre wegen des mutwilligen Tötens und Quälens von dreizehn Katzen, einem Meerschweinchen, Wellensittichen und einem Zebrafinken zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Sein Vater litt an einer Alkoholsucht, seine Mutter an einer Schizophrenie, die mit einer Stillpsychose nach der Geburt des Angeklagten begann. Der Angeklagte selbst ist seit zehn Jahren aus psychischen Gründen in Invaliditätspension. Dennoch bestreiten der Angeklagte und sein Verteidiger, dass eine geistige Abnormität vorliegt. Er habe "absolut keine psychischen Probleme", sagte der 52-Jährige vor Gericht.

ribbon Zusammenfassung
  • 13 Vorstrafen und zwei Leichen. Darum ging es bei einem Prozess, der am Freitag am Wiener Landesgericht startete.
  • PULS 24 liegt die Anklageschrift vor, laut Staatsanwaltschaft gebe es "zig Beweise".
  • Der Angeklagte, der eine hochgradige Persönlichkeitsstörung haben soll, bekannte sich "nicht schuldig".