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Oberösterreich erlaubt künftig Abschuss von Bibern

Heute, 10:16 · Lesedauer 2 min

Oberösterreich erlaubt künftig die Entnahme von Bibern unter bestimmten Voraussetzungen. Naturschutzreferent Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) schickt eine entsprechende Verordnung in Begutachtung, deren Eckpunkte er am Mittwoch präsentierte. Geplant ist, dass pro Saison bis zu 158 Tiere entnommen werden dürfen, das seien rund sieben Prozent der Population und weniger als der jährliche Bestandszuwachs.

War der Biber im 20. Jahrhundert noch nahezu ausgerottet, stieg der Bestand in den vergangenen Jahrzehnten durch entsprechende Schutz- und Auswilderungsmaßnahmen deutlich an, 2023/24 wurden gut 2.200 der Tiere in Oberösterreich gezählt. Gerald Neubacher, Leiter der Abteilung Naturschutz beim Land Oberösterreich, schätzt den jährlichen Zuwachs auf "mehr als zehn Prozent", vielleicht sogar 15 bis 30 Prozent.

Die steigende Zahl der Tiere sorgt zunehmend für Konflikte, etwa wenn Biber Gehölze annagen oder mit ihrem Dammbau Überschwemmungen oder Verstopfungen z.B. bei Kläranlagen oder Ableitungen verursachen. Bisher durften Biber nur in Einzelfällen abgeschossen werden, wenn Gefahr im Verzug war. Die Zahl der in den vergangenen zehn Jahren insgesamt entnommenen Tiere lag laut Neubacher in der Größenordnung von 20 bis 30.

Die Verordnung erlaubt künftig deutlich mehr: Bis zu 158 Tiere dürfen pro Saison (1. September bis 31. März) entnommen werden, rechnete Haimbuchner vor, maximal 58 nördlich und 100 südlich der Donau. Eine Entnahmeerlaubnis werde nur erteilt, wenn andere Maßnahmen erfolglos waren. Sie erstreckt sich auf maximal sechs Tiere und ist mit vier Wochen befristet. Der Abschuss darf nur durch Jäger vorgenommen werden. Die Verordnung geht nun in die Begutachtung, in Kraft treten soll sie Ende November oder Anfang Dezember.

Zusammenfassung
  • Oberösterreich will künftig den Abschuss von bis zu 158 Bibern pro Saison erlauben, das entspricht rund sieben Prozent der aktuellen Population von etwa 2.200 Tieren.
  • Die Maßnahme reagiert auf zunehmende Konflikte wie Überschwemmungen und Schäden durch Biber, da der jährliche Zuwachs der Population laut Landesnaturschutz auf mehr als zehn Prozent geschätzt wird.
  • Die Entnahmeerlaubnis wird nur nach erfolglosen Alternativmaßnahmen und für maximal sechs Tiere pro Antrag für vier Wochen erteilt, die Verordnung soll Ende November oder Anfang Dezember in Kraft treten.