Nonnen von Goldenstein: Stift muss Sozialhilfe zurückzahlen
Die drei hochbetagten Chorfrauen waren vor fast zwei Jahren laut eigenen Angaben gegen ihren Willen in ein Altersheim gebracht worden. Die Ordensleitung des Augustinerstiftes Reichersberg, das organisatorisch für das Kloster Goldenstein zuständig ist, hat für die Unterbringung der Nonnen im Pflegeheim einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt. Der Antrag ist von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt worden. "Die Bezirkshauptmannschaft hat den völlig gesetzeskonformen Antrag auf Sozialhilfe für die beiden Schwestern genehmigt", teilte ein Sprecher des Propsts mit.
Die Sozialabteilung vermutete dann aber einen unrechtmäßigen Bezug. "Wir waren nicht über alles informiert", sagte Bezirkshauptfrau Karin Gföllner bei Bekanntwerden der Causa. Der Sozialabteilung sei der Übergabevertrag für das Kloster nicht vorgelegt worden, der auch die finanzielle Situation thematisiert. "Als wir informiert wurden, haben wir die Zahlungen sofort eingestellt."
Beim Gespräch sei heute vereinbart worden, dass die Sozialhilfe-Rückforderung vom Kloster bezahlt wird. "Dafür wird es einen Bescheid geben", sagte Fürweger. Insgesamt geht es um 64.000 Euro, die zurückbezahlt werden. Vereinbart worden sei auch, dass es keine gerichtliche Klärung der Causa geben werde. Propst Grasl habe zudem zugestimmt, dass sich künftig das Kloster Goldenstein um die Altersvorsorge aller drei Nonnen finanziell kümmern werde, so der Landesrat.
Zusammenfassung
- Das Stift Reichersberg muss dem Land Salzburg 64.000 Euro an Sozialhilfe für drei Nonnen aus dem Kloster Goldenstein zurückzahlen.
- Die Rückzahlung wurde nach einem Gespräch zwischen Propst Markus Grasl und Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) vereinbart, nachdem ein unrechtmäßiger Bezug vermutet wurde.
- Künftig übernimmt das Kloster Goldenstein die finanzielle Altersvorsorge für die betroffenen Nonnen, und es wird keine gerichtliche Klärung der Angelegenheit geben.
