APA/APA/dpa/Felix Kästle

Nikolaus-Besuch auch im Lockdown möglich

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Trotz des österreichweiten Corona-Lockdowns können Nikolaus-Besuche auch zu Hause wieder stattfinden. Laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolaus-Besuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt. Sehr wohl gelten aber Schutzmaßnahmen, berichtete Kathpress am Sonntag.

Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss die 3G-Regel erfüllen und eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt.

Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten. Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält.

Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regeln und müssen auch keine FFP2-Maske tragen. "Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies einen Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt", wird weiter erklärt.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolaus-Besuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt.
  • Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss die 3G-Regel erfüllen und eine FFP2-Maske tragen.
  • Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regeln und müssen auch keine FFP2-Maske tragen.

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