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Nach Moped-Crash in OÖ sieben Monate bedingt für Autofahrer

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Nach einem schweren Verkehrsunfall Anfang Juni in Saxen (Bezirk Perg), bei dem zwei Mopedfahrer starben und fünf weitere schwer verletzt wurden, ist am Montag im Landesgericht Linz der Autofahrer zu sieben Monaten bedingt und 2.040 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 65-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er leugnete nichts und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen und Opfern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mühlviertler war am 3. Juni mit dem Pkw, in dem auch seine Ehefrau saß, auf der B3 Richtung Grein in eine Gruppe von Mopedfahrern gerast. Die Innviertler im Alter zwischen 25 und 63 Jahren waren auf einer Rundfahrt mit Oldtimern durch das untere Mühlviertel unterwegs. Wegen einer Panne stoppten sie und ihr Begleitfahrzeug in einer Ausweiche der Bundesstraße. Die Zweiradfahrer wurden vom Fahrzeug erfasst und ins angrenzende Kornfeld geschleudert. Zwei Männer im Alter von 29 und 48 Jahren überlebten den Verkehrsunfall nicht, weitere fünf Personen wurden schwer verletzt.

"Es gibt nichts daran zu rütteln, er ist leider von der Straße abgekommen", meinte der Verteidiger des Unfallfahrers. "Es ist ein großes Schicksal, das da passiert ist", sprach er mit leiser Stimme weiter. Dass sich sein Mandant an nichts erinnern könne, sei aber keine "Schutzbehauptung", betonte er in seinem kurzen Eröffnungsplädoyer.

Der Angeklagte selbst wusste vor Gericht nur mehr, dass die Airbags im Auto aufgegangen sind und es "geraucht" habe. Auf die Nachfrage eines Anwalts der Opfer, die sich als Privatbeteiligte dem Strafprozess angeschlossen hatten, ob er unmittelbar vor dem Unfall seiner Frau möglicherweise helfen wollte, unter der Fahrt ein Zuckerlpapier vom Boden aufzuheben, meinte er nur: "Ich kann es nicht mehr sagen, ob das in einem Zusammenhang steht", wiederholte er mehrmals. Warum genau er abgelenkt war, wisse er einfach nicht, ihm sei nur mehr erinnerlich, dass er rechts aufs Bankett geriet und an einen Wegweiser stieß, der sich "umbog". Seine Frau hörte ihn, nachdem er aus dem Auto gestiegen war, nur rufen: "Bitte, bitte lieber Gott, nur keine Toten", sagte sie im Zeugenstand unter Tränen.

Laut dem Gutachter war der 65-Jährige auf der Bundesstraße mit 95 km/h und damit nicht zu schnell unterwegs. Mehr oder minder ungebremst touchierte er rechts der Straße einen Leitpflock, dahinter das Verkehrsschild und krachte nach knapp 1,5 Sekunden in die Personengruppe. Den Männern bei den Mopeds sei keine Zeit geblieben, zur Seite zu springen. Einen technischen Defekt am Wagen oder einen Sekundenschlaf des Pkw-Lenkers als Unfallursache schloss der Gutachter aus. Vielmehr habe laut seiner Expertise ein "aktives Verlenken" des Autofahrers aufgrund einer "Unaufmerksamkeit" zu dem tragischen Unfall geführt.

Der Verteidiger plädierte für ein mildes Urteil für einen "gebrochenen Mann", der nicht bestreite "einen Fehler gemacht" zu haben, auch wenn er nicht wisse welchen konkret. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine tat- und schuldangemessene Strafe ausgesprochen. Bis zu zwei Jahre Haft stehen auf die angeklagten Delikte. Die Richterin sprach den Unbescholtenen im Sinne der Anklage für schuldig und verhängte zur bedingten Haft noch eine unbedingte Geldstrafe zu 120 Tagsätzen a 17 Euro. Bei den Ansprüchen der Opfer für Therapien verwies sie auf den Zivilrechtsweg. In Summe wurden aber schon 9.000 Euro Teilschmerzensgeld drei Opfern zugesprochen sowie dem Vater des jüngeren Verstorbenen 5.000 Euro für die Bestattungskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da beide Seiten sich Bedenkzeit nahmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem schweren Verkehrsunfall Anfang Juni in Saxen, bei dem zwei Mopedfahrer starben und fünf weitere schwer verletzt wurden, ist am Montag im Landesgericht Linz der Autofahrer zu sieben Monaten bedingt und 2.040 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
  • Der 65-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
  • Er leugnete nichts und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen und Opfern.

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