APA/GEORG HOCHMUTH

Nach Bombendrohung gegen Hofburg: Wenig Hinweise auf Täter

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Nach der Bombendrohung gegen die Wiener Hofburg, die am Mittwochnachmittag die Evakuierung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen aus seinem Amtssitz bewirkt hat, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Konkrete Hinweise auf den Tatverdächtigen lagen zunächst nicht vor. Sollte die Ausforschung gelingen, muss der Täter zumindest mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung rechnen.

Nach der Bombendrohung gegen die Wiener Hofburg, die am Mittwochnachmittag die Evakuierung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen aus seinem Amtssitz bewirkt hat, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Konkrete Hinweise auf den Tatverdächtigen lagen zunächst nicht vor. Sollte die Ausforschung gelingen, muss der Täter zumindest mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung rechnen.

Wie Markus Dittrich, der Sprecher der Wiener Landespolizeidirektion, Donnerstagmittag auf APA-Anfrage erläuterte, war die Mail mit der Bombendrohung über ein Webportal abgeschickt worden, das kostenlose E-Mail-Dienste anbietet. Insofern dürfte es sich nicht ganz einfach gestalten, den Absender auszuforschen, sollte sich dieser beim Registrieren nicht seines Klarnamens bedient haben, wovon eher nicht auszugehen ist.

Auf den Inhalt der Mail angesprochen, die zur Räumung des Leopoldinischen Trakts der Hofburg und einer zweistündigen, am Ende ergebnislosen Durchsuchung sämtlicher Räumlichkeiten durch Sprengstoffexperten und Spürhunde geführt hatte, bekräftigte Dittrich, diese habe keine konkreten Drohungen gegen Personen enthalten. Der Mailverfasser habe auch keine finanziellen Forderungen gestellt. Es handle sich um "keine klare Mail", der Inhalt sei "kryptisch" und "eher wirr". Nähere Informationen gab Dittrich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.

Sollte die Ausforschung des Absenders gelingen, muss dieser zumindest mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung rechnen. Ob auch gravierende Delikte - etwa vorsätzliche Gemeingefährdung - in Betracht kommen, hängt vom genauen Wortlaut der Mail und dem Bedrohungsszenario sowie dem Umstand ab, wie viele Personen sich am Amtssitz des Bundespräsidenten befunden hatten und diesen räumen mussten. Diesbezüglich wurden seitens der Behörden keine konkreten Angaben gemacht.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat unterdessen am Donnerstag über einen 33-jährigen die U-Haft verhängt, der am Dienstag mit einer Machete bewaffnet am Ballhausplatz aufgetaucht und vor der Präsidentschaftskanzlei festgenommen worden war. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.

Unterdessen verstärken sich die Hinweise, dass der Mann an einer psychischen Beeinträchtigung leiden könnte und möglicherweise nicht schuldfähig ist. Nach seiner Festnahme soll er sich psychisch auffällig verhalten haben, weshalb von der Justiz bereits ein psychiatrischer Sachverständiger bestellt wurde, der feststellen muss, ob bei dem 33-Jährigen Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. Der Mann, gegen den formal wegen versuchter schwerer Nötigung ermittelt wird, weist bisher keine Vorstrafen auf.

In der Justizanstalt Josefstadt gab es Schwierigkeiten mit dem Häftling. Nach Informationen der APA zerlegte er seinen Haftraum und wurde deswegen in eine Spezialzelle mit unzerstörbarem Inventar verlegt.

Der Mann war am Dienstagvormittag mit seinem Fahrzeug in der Innenstadt unterwegs und hatte einen Passanten nach dem Weg zum Parlament gefragt. Das Verhalten des Mannes kam dem Zeugen im Verlauf des Gesprächs seltsam vor, außerdem sah er im Auto die Machete, weshalb er die Polizei verständigte. Vor der Präsidentschaftskanzlei am Ballhausplatz wurde der 33-Jährige schließlich von Einsatzkräften der Wega überwältigt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der Bombendrohung gegen die Wiener Hofburg, die am Mittwochnachmittag die Evakuierung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen aus seinem Amtssitz bewirkt hat, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren.
  • Konkrete Hinweise auf den Tatverdächtigen lagen zunächst nicht vor.
  • Sollte die Ausforschung gelingen, muss der Täter zumindest mit einem Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung rechnen.